Wer vor dem Linksabbiegen die Mittellinie überfährt, muss sich bei einem Unfall ein überwiegendes Verschulden anrechnen lassen.
Linksabbieger sollen sich zwar vor dem Abbiegen zur Mittellinie hin einordnen. Sie dürfen diese jedoch nicht überfahren. Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen dieses Gebot, trägt er die überwiegende Schuld an einem dadurch verursachten Unfall.
Der Abbiegende bekam beim Oberlandesgericht Brandenburg 75 % der Schuld und damit auch des Gesamtschadens aufgebrummt. Ein entgegenkommender Fahrer war infolge des Überfahrens der Mittellinie in einer Schreckreaktion ausgewichen und hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.
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