Vorsicht - knurrender Hund

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Ob Hunde an den Arbeitsplatz gehören, ist sicher umstritten. In vielen Büros ist das heute gang und gäbe.

Der Fall über den das LAG Düsseldorf zu entscheiden hatte (24.03.2014, 9 Sa 1207/13), ist allerdings so skurril, dass er auch als Drehbuch für ein Satirestück tauglich wäre.

Der Arbeitgeber, um den es hier geht, war so tierlieb und gutmütig, dass es schon fast wieder an Dummheit grenzt. Er hatte seinen Mitarbeitern erlaubt, ihre Hunde mit in die Firma zu bringen. So auch der Sekretärin der Geschäftsführung, die seit 16 Jahren für in dem Unternehmen arbeitete. Diese brachte nun ihren dreibeinigen Hund seit 2009 mit zum Arbeitsplatz. Aber der dreibeinige Freund war aber absolut teamunfähig. Man muss sagen, er verhielt sich geschäftsschädigend, denn jeder, der das Vorzimmer des Chefs betrat, wurde angeknurrt und angebellt.

Schlimm finde ich auch, dass die Sekretärin ihren Hund im Büro – dem Vorzimmer der Geschäftsleitung – fütterte. Sauberkeit sollte gerade dort oberstes Gebot sein. denn schließlich wurden da auch Gäste empfangen.

Da der Hund jeden, egal ob Mitarbeiter oder Gast, verprellte (oder verbellte??) und es viele Beschwerden gab, ging der gutmütige Arbeitgeber auf die Sorgen der anderen Mitarbeiter ein. Diese hatten – passend zum Thema – die Schnauze gehörig voll.

Der Chef führte im April 2011 ein 360-Grad-Feedback durch. Es ging sehr demokratisch zu und jeder Mitarbeiter konnte seinem Ärger über den dreibeinigen Terroristen Luft machen.

Es wurde im Anschluss daran sehr vorsichtig formuliert, dass sich die Sekretärin ihrer „Stellung als Vorzimmer der Geschäftsleitung“ bewusst sein solle. Schließlich sei sie nebst ihrem Arbeitsplatz das Aushängeschild des Unternehmens und es müsse immer sauber und ordentlich dort sein und der Hund solle die Gäste nicht anknurren oder -bellen. Auch solle er besser nicht im Büro gefüttert werden. Wohl gemerkt: Das kam von den Kollegen und vom Arbeitgeber gemeinsam.

Man beschloss, dass der Hund mit Hilfe eines Trainers resozialisiert werden soll. Der Trainer sollte ins Büro kommen und dem Hund Benehmen beibringen.

Aber auch mit dem Hundetrainer war das vergebliche Liebesmüh. Der beeindruckte den dreibeinigen Gesellen gar nicht. Er knurrte und bellte weiter.

Nun wurde selbst der Chef ein bisschen böse und erteilte der Arbeitnehmerin Mitte November die Weisung, dass sie ab 1.12.2011 den Hund nicht mehr mitbringen dürfe. Man gebe ihr 14 Tage Zeit, damit sie eine Betreuung für den Hund finden könne. Die Frau klagte. Sie fühlte sich diskriminiert und ungleich behandelt. Die anderen Kollegen dürften schließlich auch ihre Hunde mitbringen. Sie beantragte, ihren Hund mit ins Büro bringen zu dürfen. Hilfsweise, für den Fall des Unterliegens, beantragte sie, dass sie mit dem Hund und dem Leiter der Polizeihundestaffel (!) an einem Tag von 9-18 Uhr das Büro betreten dürfe und dort Unterweisungen bekommen könne, wie sie den Hund zu führen habe, hilfsweise beantragte sie, den Hund im Büro in einem Gitterlaufstall halten zu dürfen.

Erstaunt? Ich auch.

Der Arbeitgeber kam mit dem Gegenargument, dass sich die Hunde der anderen Mitarbeiter vernünftig verhalten und er deshalb von ihr das o.g. verlange.

Derweil trieb unser dreibeiniger Freund sein Spiel soweit, sodass die Bürotüren geschlossen blieben und Unterlagen nur noch unter der Tür durchgeschoben (!) wurden. Es traute sich keiner mehr in das Büro. Kein Mitarbeiter, keine Führungskraft und schon gar kein Gast oder Kunde.

Die Klägerin sah das alles nicht ein. Sie meinte, an der Situation seien nur die anderen Schuld. Sie trügen die falschen Schuhe und raschelten mit Papier. Na so was aber auch! Mit Papier rascheln! Im Büro! Wo gibt´s denn das! Kein Wunder, dass der Hund da austickt!

Das Arbeitsgericht hatte Zeugen befragt, die das Verhalten des Tieres als bedrohend und aggressiv schilderten. Manche Kollegen hatten sogar von Angst vor ihm.

Aufgrund dieser Beweislage haben sowohl Arbeitsgericht als auch LAG die Klage vollumfänglich abgewiesen.

Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt habe die Klägerin einen Anspruch auf Zutritt zum Büro in Begleitung des Hundes. Dieser konkrete Hund gehört nicht ins Büro. Ob die Richter sich totgelacht oder verzweifelt die Haare gerauft haben, ist nicht bekannt.

Zwei Fragen drängen sich mir auf:

Wann hat die Frau gearbeitet? Und warum hat man ihr nicht bereits gekündigt?


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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