Vorsicht vor Fake-Abmahnungen per E-Mail

Rechtsgebiete: Urheberrecht, Markenrecht & Urheberrecht
Rechtstipp vom 15.03.2010

Als würde uns der alltägliche Abmahnwahnsinn nicht bereits genügen, haben nun vermeintlich findige „Experten" ganz offensichtlich ein weiteres Geschäftsmodell für sich entdeckt: Per E-Mail versandte Fake-Abmahnungen."

Ein aktuell besonders dreistes Beispiel hierfür sind angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei „KUW Rechtsanwälte" aus Regensburg versandte Email-Abmahnungen, mit denen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro gefordert wird.

Gedroht wird dabei vollmundig unter anderem mit der Einschaltung der Staatsanwaltschaft, mit Hausdurchsuchungen sowie (so wörtlich) mit „Gerichtsterminen".

Pikant an der Sache: Eine im Abmahngeschäft tätige Anwaltskanzlei „KUW Rechtsanwälte" hat es bis vor einiger Zeit tatsächlich gegeben. Die Kanzlei firmiert mittlerweile jedoch unter „U + C Rechtsanwälte" und mahnt aktuell unter anderem für die Silwa Filmvertriebs AG (Videorama) wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße an Erotikfilmen ab.

Erfreulicherweise sind die vermeintlichen Abmahnungen zumindest derart unprofessionell gestaltet, dass vielen Betroffenen die Mogelpackung recht schnell auffallen dürfte. In diesem dürfte sich empfehlen, die E-Mail schlicht zu ignorieren.


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Rechtstipp-Autor
Rechtsanwalt Sebastian Dehißelles