Vorwurf der Fahrerflucht, was nun?

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Ganz unerwartet kam der Brief des Polizeipräsidenten in Berlin zum Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Was soll ich tun? Wie soll ich mich verhalten?

In jedem Fall sollten Sie vorerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und möglichst sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn der Vorwurf der Unfallflucht kann mit erheblichen strafrechtlichen Folgen verbunden sein.

Welche Strafen können mir bei einer Fahrerflucht drohen?

Die Strafen sind vom entstandenen Sachschaden und natürlich vom Einzelfall abhängig. Es kann eine Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt werden, es kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, Punkteeintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg, sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis und damit der Führerscheinverlust können drohen.

In besonders schwerwiegenden Fällen, wenn Personen verletzt oder gar getötet wurden, muss mit einer Bewährungs- oder Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Benötige ich einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Es ist empfehlenswert, sich an einen erfahrenen Fachanwalt zu wenden, der sich in beiden Fachbereichen spezialisiert hat, da beide Rechtsgebiete hier ineinander spielen.

Was kann ein Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht für mich tun?

Der Rechtsanwalt wird sich für Sie Zeit nehmen und die weitere Vorgehensweise individuell mit Ihnen besprechen, um das Strafmaß so niedrig wie möglich zu halten, gegebenenfalls sogar eine Verfahrenseinstellung, notfalls gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung, zu erreichen. Für Sie gilt in der Regel weiterhin, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Der von Ihnen beauftragte Fachanwalt wird gegenüber der Ermittlungsbehörde Ihre Vertretung anzeigen und für Sie Akteneinsicht beantragen. Nach umfassender Prüfung der Ermittlungsakte erfolgt hiernach die weitere Verteidigung vor der Amtsanwaltschaft Berlin oder der Staatsanwaltschaft Berlin. Sofern das Ermittlungsverfahren in das gerichtliche Verfahren übergeleitet wird, ist in Berlin das Amtsgericht Tiergarten örtlich und sachlich zum Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zuständig. Beim Erlass eines Strafbefehls, wird dieser innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist Einspruch beim Amtsgericht Tiergarten einlegen. Vor diesem wird auch eine eventuelle Hauptverhandlung durchgeführt.

Trägt meine Kfz-Versicherung die Kosten des entstandenen Schadens?

Die Versicherung reguliert in der Regel den Schaden am verursachten Fahrzeug. Jedoch kann sich diese beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen bestimmen Teil, der sich an der Schadenshöhe bemisst, im Wege des Regresses beim Versicherungsnehmer zurückfordern. Auch die bislang bestehende Schadensfreiheitsklasse kann zurückgestuft werden.

Wer trägt die Kosten eines solchen Verfahrens?

Prinzipiell tragen Sie die Rechtsanwalts- und gegebenenfalls auch die Gerichtskosten und Auslagen eines Strafverfahrens.

Würde auch meine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?

Kann eine Verfahrenseinstellung erzielt werden, möglicherweise auch gegen Zahlung einer Geldauflage, würde bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, diese auch die Rechtsanwaltskosten tragen.

Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, kann die Rechtsschutzversicherung die von ihr verauslagten Kosten des Verfahrens möglicherweise zurückerstattet verlangen.

Generelle Empfehlung am Unfallort

Um ein strafrechtliches Verfahren zum Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden, sollten Sie bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug am Unfallort bleiben und den Ort des Geschehens nicht verlassen. Denn dann kann Ihnen nicht vorgeworfen werden, dass Sie unfallflüchtig sind.

Auch ein angebrachter Zettel auf der Windschutzscheibe genügt nicht. Rufen Sie also die Polizei, damit diese den Unfall aufnehmen kann oder warten Sie auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges und tauschen Sie mit diesem die Personalien und gegebenenfalls Versicherungsdaten aus.

Gegenüber der Polizei sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und zum Unfallverlauf vorerst keine Angaben machen. Die Polizei wird lediglich Ihre Personalien aufnehmen.

Dokumentieren Sie aber für Sie sich den Unfall sowie das Schadensbild, möglichst mit Fotos.

In der Regel könnte so ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Unfallflucht bei einem reinen Sachschaden vermieden werden. Lediglich ein verkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verbindung mit einer Geldbuße könnte eingeleitet werden. 

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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