VW Abgas Skandal 2.0 EA288 sensationeller Beweisbeschluss auch beim Geschäftsleasing

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Der Abgas Skandal geht in die zweite Runde. 

Nachdem VW der Meinung war, die erste . Welle mit dem EA 189 Motor aufgrund behaupteter Verjährung hinter sich gebracht zu haben, zeigen die Gerichte mehr und mehr, dass Sie das Verhalten von VW Leid sind und graben tiefer.

Durch die Meinung des europäischen Gerichtshofs beflügelt, dass auch die so genannten Thermo Fenster eine unrechtmäßig verbaute Software beinhalten, kommt es zu vermehrten Entscheidungen den EA288 Motor betreffend.

Grundsätzlich befinden sich derzeit der Golf 7 und der VW Bus T6 im Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. Es verdichtet sich aber die Meinung, dass das Software update das beim EA189 Motor bei annähernd 2,5 Million Fahrzeugen aufgespielt wurde nichts anderes ist, als ein so genanntes Thermo Fenster, was wiederum dazu führt, dass die geschätzten 1,5 Millionen Fahrzeugbesitzer, die noch nicht gegen VW vorgegangen sind, hier in eine zweite Runde gehen können, im Zweifel auch Erfolg haben werden und ihr Fahrzeug zurückgeben können bzw. Schadensersatz verlangen können.

Im hier vorliegenden Fall handelt es sich um einen VW Bus T6 der als Besonderheit nicht im Eigentum des Klägers steht, sondern im Geschäftsleasing erworben wurde. Dies hindert das Landgericht Traunstein AZ 5 O 3184/19 in dem von der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren ,nicht ,durch Beschluss vom 14.7.2020 einen Beweisbeschluss zu erlassen, in dem geklärt werden soll, ob das streitgegenständliche Fahrzeug mit einer Software belegt ist ,die die Abgasreinigung auf die Temperatur optimiert  bei der die Abgaswerte vom Kraftfahrtbundesamt bezüglich der Klassifizierung der Schadstoffemissionsklassen geprüft werden und ein Thermofenster vorliegen soll, das in einem begrenzten Temperaturfenster, innerhalb dessen üblicherweise die Prüfung des Typengenehmigungsverfahrens stattfindet, die Abgasreinigung  gegenüber der Abgasreinigung, die in anderen Temperaturfenster erfolgt in erheblichem Ausmaß intensiviert wird, ohne dass dies durch technische Erfordernisse plausibel erklärbar ist, so dass im Ergebnis die Software bewirkt, dass die Abgasreinigung nur im Testbetrieb optimal eingestellt ist und die Abgasgrenzwerte einhält, während bei regulärem Fahrbetrieb des Fahrzeug die zulässigen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden.

Da von Seiten VW schon in diversen Gerichtsverfahren das Vorhandensein von Thermo- Fenstern zugegeben wurde, ist die logische Folge, die Rückgabe des Fahrzeugs bzw. Schadensersatz für den Betroffenen Mandanten.

Die Gerichte in Deutschland haben nun endlich begriffen, wie man betrogene Verbraucher schützt und verurteilen den VW-Konzern ebenso wie die Audi AG und die Firma Porsche zur Rücknahme der Fahrzeuge. Aus objektiver Sicht ist Zurückhaltung gegenüber den Autokonzernen nicht mehr geboten. Jeder betroffene Verbraucher sollten sich nunmehr wehren.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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