„VW-Abgasskandal“ – Musterfeststellungsklage und Widerrufsjoker

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Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass der sogenannte „VW-Abgasskandal“ einen VW-Motor betrifft. Dieser kann sowohl in VW als auch Seat, Skoda und Audi verbaut sein.

Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage:

Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass man die oben genannten Fragen vorab klären lassen kann. Weiterer Vorteil ist, dass hierfür keine Kosten entstehen. Schließlich wird durch das Verfahren die Verjährung der Ansprüche gehemmt.

Nachteil der Musterfeststellungsklage ist, dass es zu einer erheblichen Verzögerung bei der Durchsetzung der eigenen Ansprüche kommt. Denn zunächst ist das Musterfeststellungsklageverfahren wahrscheinlich in zwei Instanzen durchzuführen. Da es sich um das erste Musterfeststellungsklageverfahren handelt, gibt es noch keine Erfahrungswerte. Ein rechtskräftiger Abschluss in unter vier Jahren ist allerdings unwahrscheinlich.

Nach Abschluss des Musterfeststellungsklageverfahrens muss noch ein gesondertes Verfahren geführt werden, in dem es um die Höhe von möglichen Schadensersatzansprüchen geht. Diese wird in dem Musterfeststellungsklageverfahren nicht behandelt werden.

Auch ist es ein Nachteil, dass keine umfassende Prüfung Ihres Falles stattfindet, wenn Sie sich bloß in das Register für die Musterfeststellungsklageverfahren eintragen.

Einzelfallprüfung unbedingt sinnvoll 

Eine solche Prüfung ist aber unbedingt sinnvoll. Insbesondere kann es möglicherweise auch andere Ansprüche geben als die oben beschriebenen gegen VW als Motorenhersteller. So kann es in einigen Fällen durchaus auch noch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geben.

Außerdem ist auch eine rechtliche und taktische Prüfung sinnvoll, ob das Software-Update durchgeführt wird, falls dies bislang noch nicht geschehen ist.

Empfehlung zur Einzelklage

Jedenfalls dann, wenn Sie die Kosten einer Tätigkeit im Einzelfall bis hin zu einer Einzelklage nicht scheuen oder aber über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die eintrittspflichtig ist, ist unbedingt dieser Weg vorzuziehen. Bemerkenswerter Weise hat dies der Anwalt, der die Musterfeststellungsklage bearbeitet, auf der offiziellen Pressekonferenz selbst so angegeben.

Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrages:

Bei allen Betroffenen, deren Fahrzeug über einen Kredit oder Leasing finanziert ist, besteht eine zusätzliche Möglichkeit, den Vertrag insgesamt rückabzuwickeln. Diese besteht darin, dass die Bank in ihrem Vertrag Fehler gemacht hat, insbesondere bei der Belehrung über das Widerrufsrecht. In dem Fall kann noch jetzt der Widerruf erklärt werden.

Auch dies führt zu einer Rückabwicklung. Dies ist ein weitaus einfacherer und unproblematischerer Weg als die anderen Alternativen, insbesondere als die Durchsetzung von Ansprüche gegenüber VW aufgrund unerlaubter Handlung.

Es gibt sogar eine Gerichtsentscheidung, nach der nach einem Widerruf keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, wohingegen der ganz überwiegende Teil der Gerichtsentscheidungen gegen VW als Hersteller oder gegen den Verkäufer eine solche Nutzungsentschädigung annimmt.

Update 23.03.2020

Nachdem der Bundegerichtshof das Thema "Widerruf" beenden wollte, gibt es nunmehr den Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 7. Januar 2020 (2 O 315/19), mit dem die entscheidenden Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden. Der Europäische Gerichtshof wird klären, ob die verbraucherunfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen Europäisches Recht verstößt.

Es besteht also weiterhin Aussicht auf Erfolg.

Sowohl für eine Einzelfallprüfung als auch für eine Tätigkeit gegenüber der Bank stehen wir gerne zur Verfügung.



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