VW Abgasskandal – eine freiwillige Klärung ist nicht in Sicht!

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Wir haben bereits an dieser Stelle über den Abgas-Skandal im Volkswagenkonzern berichtet.

Ihre Ansprüche – warten Sie nicht!

Sichern Sie Ihre Ansprüche: Als Neuwagenkäufer haben Sie zwei Jahre ab Auslieferung des Fahrzeugs ein Recht, Ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen (Sachmangelhaftung). Werden Sie jetzt tätig, um hier eine Verjährung zu vermeiden!

Gerne helfen wir Ihnen dabei, gegenüber Volkswagen Ihre Ansprüche anzumelden und dort eine Erklärung über den Verjährungsverzicht einzuholen.

Wir helfen Ihnen auch, die Beweise zu sichern. Gegebenenfalls macht es in Ihrem Fall Sinn, ein Gutachten über den Ist-Zustand des Fahrzeugs einzuholen. So kann – nach erfolgter Nachbesserung durch Volkswagen – bewiesen werden, wie die Werte vor der Nachbesserung waren und wie sie nach der Nachbesserung sind. Es ist nämlich zu erwarten, dass das nachgebesserte Kfz z. B. bezüglich der Höchstgeschwindigkeit und der Motorleistung nicht mehr dem ursprünglich vereinbarten entspricht.

Die Ermittlung der Ist-Werte wird ohne Gutachter schwer möglich sein, da es für die Messungen nur wenige Prüfstände in Deutschland gibt.

Unsere Anwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Eigentümer eines vom Abgas-Skandal betroffenen VW (Volkswagen), Skoda, Audi oder Seat durchzusetzen – sprechen Sie uns an!

USA: VW verteilt Geld und Gutscheine – je 1.000 US-Dollar für insgesamt 120.000 Betroffene

In den USA versucht Volkswagen den Schaden über Zahlungen an die getäuschten Kunden zu begrenzen. Der Konzern hat den betroffenen Autokäufern je eine Zahlung über 500 US-Dollar und einen 500-Dollar-Gutschein für Reparaturen übergeben. Dies sei – so der Konzern – eine freiwillige Maßnahme. Ein Verzicht auf weitergehende Rechte leite der Konzern daraus nicht her.

Am Freitag, den 20.11.2015 läuft für den Volkswagenkonzern in den Vereinigten Staaten von Amerika eine von der dortigen Regierung gesetzte Frist für Vorschläge zur Regulierung im Abgas-Skandal aus. Sofern VW hier keine Pläne vorweisen kann, drohen harte Strafen.

Deutschland: Verbraucherzentralen verlangen Zusagen

Hier in Deutschland hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen in die Abgas-Affäre eingemischt. Dort wird verlangt, dass der Bundesverkehrsminister Dobrindt den Konzern dazu verpflichten soll, die bei den betroffenen Autobesitzern anfallenden Kosten zu übernehmen.

Der VW-Konzern hatte sich insofern nur dazu erklärt, die Kosten für die notwendigen Nachrüstungen zu übernehmen und drohende höhere Kfz-Steuerzahlungen wegen der gefälschten CO2-Werte zu übernehmen.

Außerdem gab der Konzern an, für die Zeit der Nachbesserung den Kunden einen Ersatzwagen oder entsprechende Fahrkarten zur Verfügung zu stellen.

All dies sind jedoch Posten, die der Konzern aufgrund seiner täuschenden Vorgehensweise aus rechtlicher Sicht sowieso tragen muss.

Zudem wird es – wie bereits ausgeführt – zusätzlich auch um die mittelbaren Kosten wie z.B. Schadensersatz für einen geringeren Wiederverkaufswert gehen.

Ihre Anwälte von rechtskonzept - Rechtsanwälte Salchow & Matzek helfen Ihnen weiter, wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind. Rufen Sie uns an!



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