VW Abgasskandal – LG Koblenz spricht Skoda-Käuferin Schadensersatz zu

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Der Abgasskandal hat nicht nur VW, sondern auch die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda erfasst. Auch bei Modellen dieser Marken kam der von den Abgasmanipulationen betroffene Motor EA 189 zum Einsatz. Als Motorenhersteller hafte die VW AG auch bei diesen Modellen auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: 1 O 318717).

Mit dem Einsatz der Manipulationssoftware im Motor EA 189 hat VW sich nicht nur selbst, sondern auch den Konzerntöchtern bzw. den Käufern der betroffenen Modelle von Audi, Seat oder Skoda geschadet. Die Verantwortung für die Abgasmanipulationen muss VW daher auch bei Fahrzeugen von Audi, Seat oder Skoda übernehmen, wie das LG Koblenz entschieden hat. Es verhandelte die Klage einer Verbraucherin, die 2011 einen Skoda gekauft hatte. Es stellte sich heraus, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen war und zurückgerufen werden musste. Die Klägerin ließ das Software-Update zwar aufspielen, klagte aber auch auf Schadensersatz, da sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.

Das LG Koblenz folgte der Argumentation. Mit der Verwendung der Manipulationssoftware habe VW Aufsichtsbehörden und Verbraucher getäuscht und sich sittenwidrig verhalten. Es sei davon auszugehen, dass kein Kunde ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten kaufen würde. Zumal er dann mit dem Verlust der Zulassung rechnen müsse. Doch diese Schädigung der Kunden habe VW zumindest billigend in Kauf genommen, so das LG Koblenz. Volkswagen habe den Skoda der Klägerin zwar nicht gebaut, aber den Motor mit der Manipulationssoftware hergestellt. Daher stehe VW auch in der Haftung und habe sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht. Die Klägerin habe Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das LG Koblenz.

VW kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen. Ob es dann aber tatsächlich zu einem Berufungsverfahren kommt, ist offen. „Ein großer Teil der Berufungsverfahren wurde bisher abgesagt, weil sich die Parteien zuvor noch außergerichtlich geeinigt haben. Hinter diesem Vorgehen darf durchaus die Taktik von VW vermutet werden, verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte im Abgasskandal zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Zahlreiche Landgerichte haben aber so wie das LG Koblenz entschieden, dass VW sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung schadensersatzpflichtig gemacht. „Dementsprechend gut stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Allerdings müssen sie noch dieses Jahr geltend gemacht werden, da die Ansprüche am Jahresende verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert.

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BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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