VW Abgasskandal nimmt kein Ende Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro Euro 5 geht zurück

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Auch wenn die Volkswagen AG gebetsmühlenartig wiederholt, dass der Abgasskandal zu Ende sei, so urteilen die Gerichte noch regelmäßig gegen den VW-Konzern.

So hat das Landgericht Frankfurt am Main Az. 2-27O339/20 in einem von der Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner München geführten Verfahren, in diesem Fall die Audi AG z

zur Rücknahme des Audi A6 verurteilt.

Das Fahrzeug war bei einem Audizentrum gebraucht gekauft worden. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erließ einen Bescheid, wonach das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschaltungsvorrichtung ausgestattet ist und ordnete somit den Rückruf an..

Das Landgericht Frankfurt geht davon aus, dass das streitgegenständliche Fahrzeug mangelhaft ist, da es mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgestattet sei. Auch die Gefahr der Betriebsuntersagung durch die Straßenzulassungsbehörde bestünde. Hierdurch hat der Kläger einen Schaden erlitten und diese Schadenszuführung ist in sittenwidriger Art und Weise erfolgt. Die Beklagte, also die Audi AG hat bei den von ihr hergestellten Motoren, durch die Bedatung der Motorsteuerungssoftware bewirkt, dass das Emissionsverhalten des Audi A6 bei durchfahren des in NEFZ ein besseres ist, als im gewöhnlichen Straßenbetrieb. Somit war die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu verurteilen. Folge daraus ist, das die Audi AG das Fahrzeug Zug um Zug zurückzunehmen hatte. Dies gegen Bezahlung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen.

Nach nun immerhin sechs Jahren und vielen 1000 an den deutschen Gerichten verhandelten Fällen ist es mehr als offensichtlich, dass jeder, der gegen die jeweiligen Autokonzerne ins Feld zieht im Zweifel zu seinem Recht kommt und Schadensersatz bzw. die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen kann.


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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei zu übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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