VW Abgasskandal Tuareg 3,0 l V6 TDI Euro 6, geht an den Volkswagenkonzern zurück

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Obwohl immer weniger Pressemeldungen zum Abgasskandal vorliegen, ist der Volkswagenkonzern dauerhaft mit seinen Versäumnissen beschäftigt.

Egal, ob es sich hier um Fahrzeuge mit dem EA189 Motor, dem EA288 Motor (2 l und geringer) oder auch um größere Motoren handelt, wie hier (3,0 l V6 TDI),die bei der Konzerntochter der Beklagten der Audi AG hergestellt werden, urteilen die Gerichte gegen den Volkswagenkonzern.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Aachen, dass durch die Rechtsanwälte Klamert &Partner München geführt wurde (Az. 4 U176/20), wurde die Volkswagen AG deshalb zur Rücknahme des Tuareg verurteilt.

Richtigerweise, hat das Landgericht Aachen, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB angenommen. Das Gericht geht davon aus, das der VW-Konzern gegen die guten Sitten verstoßen hat, da der streitgegenständliche Motor und eben der hier in der Klage befindliche Touareg  über zwei unzulässige Abschaltvorrichtungen verfügt, so dass die Motorsteuerung durch die installierte Software erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im Straßenbetrieb befindet.

Zu diesem Zweck wurde eine sogenannte Aufwärmstrategie in das Fahrzeug implantiert, die im Normalbetrieb ausgeschaltet ist. Außerdem wird eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung vonAdBlue unzulässig einschränkt. Im Weiteren hat die Beklagte über das Onboard Diagnosesystem (OBD) getäuscht, in dem dem Kläger vorgegaukelt wird, dass er über eine ordnungsgemäße technische Einrichtung verfügt. Das Onboard  Diagnosesystem würde normalerweise dem Kläger den ordnungsgemäßen Betrieb der Abgassystem im Normalbetrieb melden bzw. Fehler im Abgassystem. Dies wurde aber so programmiert ,das es bei Inspektionen wahrheitswidrig meldet, dass das Abgassystem ordnungsgemäß funktionieren.

Nachdem der VW-Konzern diese Ausführungen nicht substantiiert entgegentreten konnte, hat das Landgericht Aachen richtigerweise den Volkswagenkonzern zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.


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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

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Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

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