VW Abgasskandal – Zeugenaussagen belasten Vorstand

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Es tauchen immer wieder neue Spekulationen auf, dass die VW-Führungsspitze schon früher von den Abgasmanipulationen wusste als bisher eingeräumt wurde. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wurden nun der ehemalige und der neue Vorstandschef durch die Zeugenaussagen von vier ehemaligen Technikern und Managern im Abgasskandal belastet.

Die Zeugenaussagen beziehen sich demnach auf einen sog. Schadenstisch am 27. Juli 2015. Dabei sei die Führungsspitze über die Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen und den drohenden Strafzahlungen in den USA informiert worden. Mit am Tisch saßen bei diesem Treffen mehrere Manager, unter ihnen auch der damalige Vorstandsvorsitzende Winterkorn und der damalige Vorstand Diess. Obwohl über die Manipulationssoftware und ihre Folgen gesprochen wurde, seien weder die US-Behörden noch die VW-Aktionäre informiert worden. Bei VW hört sich die Version anders an. Demnach habe es bei dem Treffen keine Hinweise auf unlösbare Probleme und schon gar nicht auf Betrug gegeben. Der Abgasskandal flog schließlich am 18. September 2015 in den USA auf, die weitreichenden Folgen sind bekannt. Der Volkswagen-Konzern behauptet, erst zu diesem Zeitpunkt von den Abgasmanipulationen erfahren zu haben.

„Immer wieder tauchen allerdings Hinweise auf, dass die VW-Spitze schon früher über die Manipulationen im Bilde war. Die Frage, wann der Vorstand von den Abgasmanipulationen wusste, ist besonders für die Schadensersatzklagen der Aktionäre wichtig. In einem Musterverfahren muss geklärt werden, ob Volkswagen die Aktionäre zu spät informiert und damit gegen seine Ad-hoc-Mitteilungspflichten verstoßen hat“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der sowohl geschädigte Aktionäre als auch geschädigte Verbraucher im Abgasskandal vertritt.

Die Frage des Zeitpunkts ist aber auch für Zivilklagen der Verbraucher interessant, da sich VW gerne darauf zurückzieht, von den Manipulationen nichts gewusst zu haben. „Viele Gerichte sehen das aber inzwischen anders und sehen die Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags als berechtigt an, da sie sittenwidrig getäuscht worden seien. Die Chancen, Ansprüche gegen VW durchsetzen zu können, stehen daher in vielen Fällen gut“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. 

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/ 

Kanzleiprofil:

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller



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