VW am LG Trier trotz Verjährung verurteilt / Dr. Stoll & Sauer sieht Verlängerung im Diesel-Abgasskandal

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VW hat im Diesel-Abgasskandal beim Thema Verjährung erneut eine schwere Pleite hinnehmen müssen. Das Landgericht Trier verurteilte VW am 28. April 2021 zur Zahlung von Schadensersatz (Az. 5 O 545/20) und Rücknahme eines VW Golf, obwohl die Klage erst im November 2020 eingereicht worden war, und der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ersten Urteil davon ausgeht, dass bereits Ende 2018 der Abgasskandal verjährt war (Az. VI ZR 739/20). Hintergrund des verbraucherfreundlichen Urteils ist der Anspruch auf Restschadensersatz. Nach §852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen üblichen dreijährigen Verjährung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält nach wie vor Klagen gegen VW für aussichtsreich – auch 2021. Denn der Anspruch auf Restschadensersatz erlischt erst zehn Jahre ab Kauf. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern zur Beratung den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal.

Urteil: Für VW gibt es im Abgasskandal vorerst keine Verjährung

Trotz eingetretener Verjährung im Abgasskandal von VW setzt sich an deutschen Gerichten die Tendenz durch, den Autobauer trotzdem zu verurteilen. Wie bereits die Oberlandesgerichte Oldenburg, Stuttgart und Koblenz (Az. 7 U 1602/20)hat nun auch das Landgericht Trier Volkswagen zur Zahlung von Restschadensersatz und Rücknahme eines VW Golf verurteilt. Es gibt für VW im Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 daher kein Entrinnen in die Verjährung. Beim Restschadensersatz nach §852 BGB geht es um den finanziellen Vorteil, den sich der Schädiger – also VW – durch die Täuschung erschlichen hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist seit über einem Jahr darauf hin, dass im VW-Skandal noch nichts verjährt ist.

Im vorliegenden Fall erwarb der Verbraucher 2013 einen gebrauchten VW Golf 2.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 für 20.700 Euro. Das Fahrzeug ist zweifelsfrei in den Abgasskandal um den Motor EA189 verwickelt. Im November 2020 klagte der Verbraucher auf Rücknahme des Fahrzeugs gegen VW. Die berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (§826 BGB) dürften nach Ansicht des Landgerichts Trier in der üblichen Frist von drei Jahren (§195, 199 BGB) verjährt sein, aber nicht der Restschadensersatz. VW muss dem Kläger 8.296,26 Euro Schadensersatz bezahlen und das Fahrzeug zurücknehmen. Das Gericht ging bei der Ermittlung der Schadensumme von einer Laufleistung von 300.000 Kilometer aus und zog vom Kaufbetrag eine entsprechende Nutzungsentschädigung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

VW versuchte sich in dem Verfahren am Landgericht Trier, mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martinek zu retten. Dazu äußerte sich das Gericht wie folgt: „Die Kammer behandelt das Rechtsgutachten von Martinek als Rechtsvortrag, dessen Absicht und Ziel darin liegt, der Verteidigung der Beklagten in den zahlreichen gegen sie geführten Rechtsstreitigkeiten über EA 189-Motoren zum Erfolg zu verhelfen. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Arbeit, aber mitnichten um eine objektive. Denn der Gutachter greift sehr naheliegende rechtliche Argumente, die für den Standpunkt der Fahrzeugkäufer sprechen und von ihnen auch vorgebracht werden, gar nicht erst auf.“

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Urteile als weiteren Meilenstein beim Thema Verjährung. Wer trickst und täuscht muss im deutschen Rechtssystem nicht hoffen, billig mittels Verjährung davonzukommen. Der Bundesgerichtshof hat sich bisher nicht abweisend zu den Ansprüchen aufgrund §852 BGB geäußert. In seinem VW-Urteil zum Thema Verjährung vom 17. Dezember 2020 (Az. VI ZR 739/20) gibt der Senat zu bedenken, dass ein Berufungsgericht die Möglichkeit des Restschadensanspruch nicht von sich aus prüfen müsse. Eine solche Prüfung setze einen Antrag des Klägers voraus. Die Kanzlei rät daher vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Klagen sind nach wie vor aussichtsreich – auch 2021. Erst recht nach dem OLG-Urteil und den Äußerungen des BGH. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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