VW-Musterfeststellungsklage: Volkswagen bietet Vergleich an – was tun?

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Seit einigen Jahren vertreten wir Mandanten gegen die Volkswagen AG. Wir sind dabei immer gegen den Hersteller vorgegangen, weil wir diesen in der Pflicht sahen, die geschädigten Kunden zu entschädigen. In nahezu allen Fällen konnten wir für unsere Mandanten eine tragfähige Lösung finden. Wir haben nur noch wenige Verfahren, die auf Ihren Abschluss harren. 

Parallel haben wir das Verfahren rund um die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband sehr genau verfolgt. Es gab zuletzt außergerichtliche Verhandlungen, diese sind aber gescheitert. 

VW ließ mitteilen, dass Anwaltskosten von 50.000.000 EUR die Verhandlungen zum Scheiten brachten, die Verbraucherzentrale Bundesverband bestritt dies in einer Pressemitteilung und teilte mit, dass die Anwaltskosten akzeptiert worden seien und der Abbruch der Verhandlungen überraschend gewesen sei.

VW bietet Verbrauchern direkt einen Vergleich?

Nun der Donnerschlag: VW will mit den Geschädigten direkt ins Gespräch kommen und kündigt eine Entschädigung zwischen 1.350,00 EUR und 6.257 EUR an. Die Summe orientiert sich am Kaufpreis und Alter des PKW. VW will sich aber nur direkt vergleichen, wenn fünf Voraussetzungen vorliegen.

Unter welchen Bedingungen will sich VW einigen?

  1. Es muss sich um einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen EA 189 handeln und
  2. der Geschädigte muss sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet haben und
  3. der Geschädigte muss beim Erwerb des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben und
  4. der Geschädigte muss das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben und
  5. der Geschädigte muss aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs sein.

Wenn alle diese Voraussetzungen bei ihnen vorliegen, können Sie sich also mit VW einigen.

Macht es für Geschädigte Sinn, nun aus der Musterfeststellungsklage auszuscheren?

Die Musterfeststellungsklage ist auch eine politische Auseinandersetzung und es geht dabei anders als bei anderen Rechtsstreiten auch um die Frage wie „etwas aussieht“. Im Kampf um die öffentliche Wahrnehmung hat die Volkswagen AG eine mächtige Bombe gezündet. 

Das Bild des gierigen Anwalts – sei es zutreffend oder nicht – ist ein starkes Bild, welches nun in den Köpfen vorhanden ist. Ich vermute, dass das jetzige Angebot für die weit überwiegende Anzahl der Geschädigten, das Beste ist, was zu erreichen ist und dass die Volkswagen AG sich hier nicht weiter bewegen wird.

Macht es Sinn für Geschädigte sich direkt mit Volkswagen in Verbindung zu setzen?

Ich würde Geschädigten empfehlen, sich bei der Abwicklung anwaltlich beraten zu lassen. Das ist nicht sehr aufwendig und auch nicht besonders teuer, gibt aber Ruhe. Die VW-Vergleiche sind oft viele Seiten lang und es für Geschädigte da sicherer, wenn Sie erläutert bekommen, was der Vergleich beinhaltet und was die Folgen sind. 

Ferner ist es bequemer, einen erfahrenen Ansprechpartner an der Seite zu haben. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet diese Tätigkeit für eine faire Pauschale an. Sprechen Sie uns gern im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung dazu an. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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