Die Partei NPD hatte nicht das Recht, vor der Bundestagswahl Plakate mit der Aufschrift "Polen-Invasion stoppen!" aufzuhängen. Dadurch werde die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfe in einem solchen Fall beschränkt werden. (AZ: 2 BvR 2178/09)
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