"Wahrheit oder Pflichtverletzung? BGH setzt Grenzen bei Mieterkündigungen fest!"

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n einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Oktober 2023 (AZ VIII ZR 147/22) wichtige Klarstellungen zum Thema Kündigung wegen unwahrer Behauptungen im Prozess getroffen. Diese Entscheidung markiert einen signifikanten Moment für das Verständnis von Mieterrechten und Vermieterpflichten, speziell in Konfliktsituationen, in denen Aussagen und Behauptungen während rechtlicher Auseinandersetzungen in Frage gestellt werden.

Hintergrund des Falls:

Ein langjähriges Mietverhältnis geriet ins Wanken, als die Vermieterin ihre Mieter aufgrund einer angeblich vertragswidrigen Hundehaltung zu kündigen versuchte. Der darauffolgende Rechtsstreit entfachte eine tiefere Untersuchung der Beziehungen zwischen den Mietparteien. Einer der Mieter behauptete, Zeuge eines Gesprächs geworden zu sein, in dem die Vermieterin die Absicht äußerte, das Gebäude nur nach Auszug aller Mieter verkaufen zu wollen. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Vermieterin als unwahr und diffamierend betrachtet, woraufhin sie eine weitere Kündigung aussprach.

Kernfragen und juristische Einsichten:

Bewertung unwahrer Tatsachenbehauptungen: Der BGH betonte, dass das Aufstellen bewusst unwahrer Behauptungen durch den Mieter in einem Rechtsstreit zwar grundsätzlich eine Pflichtverletzung darstellen kann, die eine Kündigung rechtfertigen würde. Die Beurteilung solcher Fälle erfordert jedoch eine umfassende Würdigung aller relevanten Umstände. Hierzu gehört auch die Bewertung der Bedeutung und Tragweite der unwahren Behauptung sowie des Kontextes, in dem diese gemacht wurde.

Einbeziehung vorangegangenen Verhaltens des Vermieters: Der BGH erklärte, dass vorangegangenes, möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Vermieters oder seines Verwalters in die Beurteilung einzubeziehen ist. Wenn beispielsweise der Mieter durch vertragswidriges Verhalten des Vermieters zu unwahren Aussagen provoziert wurde, könnte dies die Schwere der Pflichtverletzung durch den Mieter abschwächen.

Nachträgliche Kündigungsgründe: Der BGH stellte klar, dass weitere, nach einer Kündigung aufgetretene Vertragsverstöße nicht dazu dienen können, eine ursprünglich unwirksame Kündigung im Nachhinein zu legitimieren. Eine Kündigung muss zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs auf einer soliden rechtlichen Basis stehen.

Bedeutung des Urteils:

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für das Mietrecht, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation zwischen Mietparteien und deren Verhalten im Falle von Streitigkeiten. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Mieter, auch in hitzigen Auseinandersetzungen sorgfältig mit der Wahrheit umzugehen, räumt ihnen jedoch auch Schutz ein, wenn sie in Reaktion auf das Verhalten des Vermieters handeln. Vermieter wiederum müssen sorgfältig vorgehen, bevor sie aufgrund von Aussagen der Mieter rechtliche Schritte einleiten, und sicherstellen, dass ihre eigenen Handlungen nicht zur Eskalation beigetragen haben.

Schlussfolgerung:

Das Urteil des BGH dient als eine wichtige Richtlinie für das Mietrecht, indem es die Rechte und Pflichten beider Parteien in einem Mietverhältnis klärt und darauf besteht, dass alle Faktoren gerecht abgewogen werden müssen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Dies stärkt die Position der Mieter in ihrer Auseinandersetzung mit Vermietern und fördert ein faireres und ausgewogeneres Mietverhältnis.


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