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Waldorf Frommer Abmahnung „Die Tribute von Panem" (Film) | Zahlen und unterschreiben Sie nichts!

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Wird der bekannte Film „Die Tribute von Panem“ mittels Filesharing über die eigene Internetverbindung zum Download angeboten, droht der Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung. Die Kanzlei arbeitet hierbei mit der Studiocanal GmbH als Rechteinhaberin für den deutschsprachigen Raum zusammen und verlangt von dem Anschlussinhaber die Zahlung von 815,00 Euro.

Waldorf Frommer Abmahnung = Haftung des Anschlussinhabers?

Der Anschlussinhaber fungiert dabei grundsätzlich als erster Ansprechpartner für den Rechteinhaber. Dies gilt selbst dann, wenn der Urheberrechtsverstoß gar nicht von dem Anschlussinhaber selbst im Internet begangen wurde. Das Recht sieht hierbei eine grundsätzliche Haftung des Anschlussinhabers für alle mit seinem Internetanschluss in Verbindung stehende rechtswidrige Aktivitäten vor. Verwendet ein Nutzer die Internetverbindung des Anschlussinhabers für urheberrechtswidrige Aktivitäten wie das Filesharing geschützter Werke, kann der Anschlussinhaber in der Folge schnell mit einer Waldorf Frommer Abmahnung konfrontiert werden. Vorbeugend erscheint daher die Absicherung des Internetanschlusses vor unbefugten Nutzern ein erhebliches Sicherheitsmerkmal zu sein.

Entlastung des Anschlussinhabers

Wurde der Anschlussinhaber hingegen erst einmal mit einer Waldorf Frommer Abmahnung konfrontiert, sollte das weitere Vorgehen genau abgewägt sein. Ist der Anschlussinhaber nicht als Täter für die bezeichnete Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann er unter Darlegung weiterer Nutzer des eigenen Internetanschlusses zum beschriebenen Zeitpunkt des Rechtsverstoßes unter Umständen von der Haftung als Täter befreit werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch auch die Durchführung einer zumutbaren Recherche hinsichtlich der möglichen Täterschaft weiterer Nutzer. Die reine Benennung einer anderen Person mit dem Hinweis einer möglichen Täterschaft ist daher in der Regel unzureichend. Kann die Haftung als Täter ausgeschlossen werden, ist der Anschlussinhaber gegebenfalls dennoch als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich.

Als Störer ist in diesem Zusammenhang ein Anschlussinhaber zu bezeichnen, der durch die Bereitstellung der eigenen Internetverbindung eine Urheberrechtsverletzung ermöglicht hat. Die Haftung als Störer ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft und bietet im Vergleich zur Haftung als Täter zumindest den wirtschaftlichen Vorteil einer geringeren Zahlungsverpflichtung als die ursprünglich von Waldorf Frommer aufgerufenen 815,00 Euro.

Keine voreilige Abgabe der von Waldorf Frommer geforderten Unterlassungserklärung

Unabhängig von der Haftung als Täter oder Störer kann der Anschlussinhaber zu der Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet sein. Hierbei ist jedoch eine entsprechende Vorsicht geboten. Die im Rahmen der Waldorf Frommer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verpflichtet den Anschlussinhaber über einen sehr langen Zeitraum und kann im Wiederholungsfall zudem unangenehme wirtschaftliche Folgen in Form von hohen Vertragsstrafen haben.

In jedem Fall sollte das weitere Vorgehen nach Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung daher mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden. Dabei gilt es dennoch die in der Abmahnung genannten Fristen zu beachten. Werden diese versäumt, kann gegen den Abgemahnten unverzüglich ein entsprechendes Gerichtsverfahren eröffnet werden.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung an Waldorf Frommer.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.

Weitere Informationen und ein Kontaktformular mit Uploadfunktion für die Abmahnung finden Sie unter: www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung


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