Waldorf Frommer-Abmahnung: Div. Folgen von „Modern Family“ (5 & 6. Staffel)

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Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

An diversen Folgen der 5. und 6. Staffel der Serie „Modern Family“ ließ die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen.

Diese TV-Folgen sind betroffen: 

  • Do Not Push,
  • Haley’s 21 st Birthday,
  • Other People’s Children,
  • Vegas,
  • Won’t You Be Our Neighbor.

Es besteht die Gefahr, zukünftig auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

Was wird von Waldorf Frommer bzw. der Rechteinhaberin (Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH) verlangt?

Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Für das Anbieten einer Folge der US-TV-Serie „Modern Family“ veranschlagt der Rechteinhaber nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 469,50 EUR bzw. 519,50 EUR (pro Folge) führt.

Handelt es sich in der Abmahnung um mehrere Folgen der Serie „Modern Family“, erhöhen sich die pauschalen Vergleichsangebote.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger dieser „Modern Family“-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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