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Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten? | „American Sniper“ | Zahlen und unterschreiben Sie nichts!

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Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet gehören mittlerweile zur Tagesordnung und allen voran steht die Waldorf-Frommer-Abmahnung, welche immer häufiger in den Briefkästen der Anschlussinhaber landet. Vorgeworfen wird dann das sogenannte Filesharing, worunter die unrechtmäßige Verbreitung von Daten wie Filme oder Musik über Tauschbörsen im Internet zu verstehen ist. Gerade bei einer solchen Waldorf-Frommer-Abmahnung sollte man immer genau prüfen, was vorgeworfen und vor allem was gefordert wird. Denn nicht immer ist man automatisch schuldig und nicht immer sind die gestellten Forderungen angemessen.

Zugrundeliegender Fall der Waldorf-Frommer-Abmahnung

Im aktuellen Fall wird einem Anschlussinhaber zur Last gelegt, dass er im Internet den Film „American Sniper“ zum Download zur Verfügung gestellt hat. Da mit der Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechteinhaber zu keiner Zeit einer dementsprechende Erlaubnis erteilt hat, wird dem Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. In der Waldorf-Frommer-Abmahnung wird dabei zum einen die Zahlung eines Vergleichsbetrags von 815 Euro gefordert. Zum anderen soll der Anschlussinhaber eine mitgelieferte Unterlassungserklärung unterschreiben, mit der er bestätigt, nie mehr eine solche Urheberrechtsverletzung zu begehen und bei einem Verstoß gegen diese Erklärung eine Vertragsstrafe zu bezahlen.

Vorsicht vor vorgefertigten Unterlassungserklärungen

Gerade bei den in der Waldorf-Frommer-Abmahnung mitgeschickten Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Die angedrohten Vertragsstrafen sind nämlich unverhältnismäßig hoch und sollte es auch zu Unrecht in Zukunft zu einer Verurteilung wegen eines entsprechenden Vergehens kommen, sind oft finanzielle Probleme vorprogrammiert. Hier sollte auf jeden Fall mit der Hilfe eines Anwalts eine abgeänderte Erklärung erstellt werden, die den rechtlichen Vorschriften gerecht wird und angemessene Strafen beinhaltet.

Niemals voreilig auf Forderungen eingehen

Angemessen sollten bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht auch die Forderungen bezüglich Anwaltskosten und Schadenersatz sein. Auch hier sind in den Abmahnungen häufig viel zu hohe Forderungen aufgeführt, die oft auch mit viel zu hoch angesetzten Streitwerten zu tun haben. Daher ist auch hier eine anwaltliche Hilfe ratsam, während auf ein zu schnelles Bezahlen der geforderten Summen unbedingt verzichtet werden sollte. 

In vielen Fällen verminderte oder gar keine Haftung

Die Fälle häufen sich, in denen den Anschlussinhabern keinerlei Vorwurf hinsichtlich der behaupteten Rechtsverletzung zu machen ist und dieser für die geltend gemachten Ansprüche nicht haftet. Insofern ist stets der jeweilige Sachverhalt gesondert zu beurteilen.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung an Waldorf Frommer.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.


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