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Waldorf-Frommer-Abmahnung für den Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“

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Die in München ansässige Rechtsanwalts-Großkanzlei Waldorf Frommer ist bei Internetnutzern bekannt für ihre intensive Abmahntätigkeit. Die selbst ernannten Kämpfer gegen Internet-Piraterie sind darauf spezialisiert, Privatpersonen wegen des Vorwurfes, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt zum Kopieren durch Dritte freigegeben zu haben, abzumahnen.

Gegenstand und Forderungen der Abmahnung von Waldorf Frommer

Derzeit ist der Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ Gegenstand einer Abmahnwelle. Namens und in Vollmacht der Rechteinhaberin Twentieth Fox Home Entertainment Germany GmbH werden in der Waldorf-Frommer-Abmahnung Forderungen gestellt. Der Empfänger des Abmahnschreibens soll eine schriftlich gefasste, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und Schadensersatz für einen rechtswidrigen Eingriff in gesetzlich geschützte Urheberrechte der Auftraggeberin leisten. In der Abmahnung von Waldorf Frommer wird dem Abgemahnten im Interesse einer schnellen Erledigung angeboten, von weiteren rechtlichen Schritten nach Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzbetrages in Höhe von 815,-- Euro abzusehen. Die Zahlung und die Rücksendung der unterzeichneten Unterlassungserklärung sollen jeweils sehr kurzfristig erfolgen.

Reaktion auf die Abmahnung

Obwohl die Abmahnung regelmäßig mit sehr umfangreichen rechtlichen Ausführungen versehen ist, mit denen die Rechtsanwälte anhand von Entscheidungsauszügen den Eindruck erwecken wollen, dass es rechtlich keinen Zweifel an der Berechtigung der von ihnen geltend gemachten Forderungen geben kann, empfiehlt es sich dringend, ein derartiges Abmahnschreiben von einem neutralen, auf urheberrechtliche Fragen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Zwar vereint die auf urheberrechtliches Abmahnen spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer mit ihren mehr als 50 Anwälten viel juristisches Fachwissen, aber der Zeitdruck bei in großen Stückzahlen angefertigten Abmahnschreiben verhindert regelmäßig, dass sich die Juristen tatsächlich mit dem Einzelfall beschäftigen. Statt der konkreten juristischen Auseinandersetzung werden allgemeine rechtliche Hinweise in Formular-Block-ähnlicher Form in das Abmahnschreiben eingefügt.

Lassen Sie stets prüfen, ob Sie tatsächlich für den behaupteten Urheberrechtsverstoß haften

In der Waldorf-Frommer-Abmahnung wird dabei ausschließlich auf die aus Sicht des Abmahnenden positiv ausgegangenen Klageverfahren Bezug genommen. Dass es auch eine große Zahl von Entscheidungen gibt, in denen Richter eine abweichende Rechtsansicht vertreten, wird verschwiegen. Diese Entscheidungen kennt der neutrale Rechtsanwalt.

Zu den im Einzelfall wichtigen Rechtsfragen gehört beispielsweise die Frage, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für Handlungen von Dritten haftbar gemacht werden kann, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Wann eine Verantwortlichkeit für die Teilnahme minderjähriger Kinder an Daten-Tauschbörsen gegeben ist und welche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind, weiß ein auf Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung der deutschen Gerichte zu solchen Rechtsfragen kennt.

Die Überprüfung der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist nicht nur hinsichtlich des geltend gemachten Zahlungsanspruches wichtig, sondern auch hinsichtlich der verlangten Unterlassungserklärung. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls leichtfertig unterzeichnet werden. Eine einmal erteilte Unterschrift bindet den Unterzeichner grundsätzlich unbefristet und kann nicht zurückgenommen werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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