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Waldorf-Frommer-Abmahnung für "Die Bestimmung", Film

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Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung gehört zu den unangenehmen Erfahrungen, die grundsätzlich jeden Inhaber eines Internetanschlusses treffen können. Voraussetzung hierfür ist noch nicht einmal eine persönlich begangene Urheberrechtsverletzung. Aufgrund einer gesetzlichen Anscheinsvermutung haftet nämlich zunächst einmal der Anschlussinhaber für alle Rechtsverletzungen, die von seinem Internetanschluss aus verwirklicht wurden. Hatte daher zum Zeitpunkt des Urheberrechtsverstoßes noch eine andere Person Zugang zu dem Internetanschluss und dabei einen urheberrechtswidrigen Upload eines geschützten Werks vorgenommen, erhält der Anschlussinhaber mit recht hoher Wahrscheinlichkeit umgehend eine entsprechende Abmahnung von Waldorf Frommer.

Urheberrechtsverletzung als Grund für Waldorf-Frommer-Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer arbeitet dabei eng mit großen Produktionsfirmen von Filmen, Serien und Musik zusammen. Diese haben grundsätzlich ein legitimes Interesse daran, illegale Uploads im Internet zu unterbinden. Durch den Upload wird das jeweilige Werk dabei anderen Personen zum permanenten Abruf bereitgestellt. Hierdurch entgehen den Rechteinhabern mögliche Einnahmen, was einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust für die betroffenen Unternehmen darstellt.

Gegenstand der Abmahnung

Waldorf Frommer steht jedoch immer wieder wegen der Durchführung regelrechter „Abmahnwellen“ in der Kritik. Hierbei werden massenhaft Abmahnungen an Anschlussinhaber verschickt. Auch im vorliegenden Fall werden zahlreiche Anschlussinhaber mit einer Abmahnung wegen eines angeblich begangenen Urheberrechtsverstoßes an dem Film „Die Bestimmung – Divergent“ der Tele München Fernseh GmbH behelligt. Gefordert wird hierbei die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die vergleichsweise hohen Forderungen begründen das Geschäftsmodell von den auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien. Der Betrag setzt sich dabei aus den Kosten für die Abmahnung und Schadensersatz zusammen. Durch den Versand einer entsprechend hohen Anzahl an Abmahnungen können so hohe Einnahmen generiert werden.

Unterlassungserklärung

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, ähnliche Urheberrechtsverletzungen zukünftig unter allen Umständen zu unterlassen. Wird nachträglich gegen diese Erklärung verstoßen, kommt das dem Abgemahnten teuer zu stehen. Vertragsstrafen in hoher vierstelliger Höhe sind dabei nicht nur möglich, sondern vielmehr der Regelfall.

Da häufig der Anschlussinhaber gar nicht für die bezeichnete Rechtsverletzung verantwortlich ist, setzt er sich mit der Abgabe der Unterlassungserklärung einem hohen wirtschaftlichen Risiko aus. Gleichzeitig wird auch auf die Geltendmachung entlastender Umstände verzichtet. Solche können die Haftung jedoch regelmäßig vermindern oder ganz entfallen lassen und sollten demnach auf keinen Fall gegenüber der Rechteinhaberin angezeigt werden.

Handlungsempfehlung

Da im Rahmen der richtigen Reaktion auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung diverse Faktoren berücksichtigt werden müssen, empfiehlt sich in jedem Fall die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Hierdurch lassen sich die wirtschaftlichen Folgen der Waldorf-Frommer-Abmahnung regelmäßig in Grenzen halten und Risiken für die Zukunft besser vermeiden.

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung an Waldorf Frommer.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.

Weitere Informationen und ein Kontaktformular mit Upload-Funktion für die Abmahnung finden Sie unter: https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/.


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