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Waldorf-Frommer-Abmahnung für "The Big Bang Theory" | Zahlen und unterschreiben Sie nichts

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Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH können Anschlussinhaber momentan wieder eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten. Diese wirft dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung an der Episode „The Colonization Application“ der US-amerikanischen Serie „The Big Bang Theory“ vor und verlangt von ihm die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 469,50 Euro sowie die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung.

Der Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wird dabei von Anschlussinhabern durchaus gefürchtet. Da die Kanzlei für ihr strenges Vorgehen gegen Abgemahnte bekannt ist, stand sie in der Vergangenheit immer wieder in dem Fokus medialer Berichterstattung und war nicht selten Gegenstand erheblicher Kritik. Da im Zusammenhang mit der Abmahnung dem Abgemahnten keine Informationen über die Möglichkeiten zu einer möglichen Abwendung der Haftung für die Urheberrechtsverletzung gegeben werden, steht er der Problematik in der Regel zunächst ratlos gegenüber.

Reaktion auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung

Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Abwendung der Haftung bietet jedoch das Gesetz. Der Anschlussinhaber hat danach durch eine gesetzliche Anscheinsvermutung zunächst für alle über seine Internetverbindung begangenen Rechtsverstöße als Täter zu haften. Da es sich hierbei jedoch lediglich um eine Vermutung handelt, kann sie selbstverständlich auch widerlegt werden. Damit diese Widerlegung auch von Erfolg gekrönt ist, gilt es einige Anforderungen zu beachten.

Erfolgreiche Verteidigung bei mehreren Nutzern

Der Waldorf-Frommer-Abmahnung kann demnach vor allem dann widersprochen werden, wenn auch andere Täter als der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Rechtsverletzung in Betracht kommen. Eine typische Fallkonstellation ist dabei eine Familie, bei der den Eltern die bezeichnete Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Leben hierbei auch Kinder im gleichen Haushalt und hatten diese zum Zeitpunkt des Urheberrechtsverstoßes Zugang zu dem Internetanschluss, kommen auch sie als Täter in Betracht. Den Anschlussinhaber trifft jedoch in jedem Fall eine entsprechende Pflicht zur Recherche möglicher weiterer Täter. Da die Gerichte bisher noch uneinheitlich entscheiden, wann dieser Pflicht zur Recherche ausreichend nachgegangen wurde, bedarf es bei der erfolgreichen Verteidigung gegen die in der Waldorf-Frommer-Abmahnung genannten Vorwürfe eines gut durchdachten Vorgehens.

Kann die Haftung erfolgreich abgewendet werden, empfiehlt sich zur Vermeidung des Erhalts einer weiteren Waldorf-Frommer-Abmahnung die Einhaltung gewisser Verhaltensgrundsätze im Internet. Gemieden werden sollten demnach Angebote zum Filesharing, bei denen urheberrechtlich geschützte Werke anderen Nutzern im Internet zur Verfügung gestellt werden. Während der reine Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes in der Regel lediglich einen geringen wirtschaftlichen Schaden zur Folge hat, fällt der Verlust bei einem Upload regelmäßig deutlich größer aus. Die Rechteinhaber arbeiten daher bei der Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche mit spezialisierten Kanzleien wie Waldorf Frommer zusammen und gehen entsprechend streng gegen Urheberrechtsverstöße vor.

Keine Unterschrift & keine Zahlung

Lassen Sie die Abmahnung und den Sachverhalt in jedem Fall prüfen, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten.

Wir bieten eine kostenlose Erstberatung. Lassen Sie uns dafür bitte die Abmahnung per E-Mail zukommen.


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