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Waldorf-Frommer-Abmahnung für „The Vampire Diaries“

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Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung zählt mittlerweile nicht nur zu den häufigsten Schreiben dieser Art, sondern auch zu den berüchtigtsten, auf die man immer mit großer Vorsicht reagieren sollte. In der Regel geht es in diesen Schreiben um das berühmte Filesharing im Internet. Eine solche Urheberrechtsverletzung besteht darin, dass man über seinen Internetanschluss Daten wie Spiele, Filme oder Musik anderen zur Verfügung stellt, ohne das entsprechende Recht dafür zu besitzen. In der aktuellen Waldorf-Frommer-Abmahnung ging es um die Bereitstellung der TV Serie „The Vampire Diaries“.

Die abmahnende Kanzlei wirft dem Anschlussinhaber vor, dass er über seinen Anschluss anderen ermöglicht hat, durch einen Download widerrechtlich an diese Serie zu gelangen, da eine entsprechende Erlaubnis der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH nicht vorlag. Aufgrund dieser Versetzung gegen das Urheberrecht fordert die Kanzlei eine vom Beklagten unterschriebene Unterlassungserklärung. Gleichzeitig fordert sie von dem Anschlussinhaber die Zahlung eines Vergleichbetrags in Höhe von 1.090,00 Euro. Mit der Erfüllung dieser Forderungen würde der Fall zu den Akten gelegt. Bevor man aber zu schnell auf Forderungen eingeht, sollte man sich intensiver mit der Materie auseinandersetzen.

Keine voreilige Abgabe der von Waldorf Frommer geforderten Unterlassungserklärung

Mit einer unterzeichneten Unterlassungserklärung bestätigt der abgemahnte Anschlussinhaber, dass er einen solchen Verstoß gegen die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Rechteinhabers nie wieder begehen wird. Gleichzeitig erklärt er sich mit der Unterschrift einverstanden, dass er im doch stattfindenden Wiederholungsfall mit einer Vertragsstrafe belegt wird.

Die in der Waldorf-Frommer-Abmahnung mitgelieferte Unterlassungserklärung enthält Inhalte, die auf jeden Fall vor einer Unterschrift gut geprüft werden sollten. Daher sollte im besten Fall eine von einem fachkundigen Anwalt abgeänderte Unterlassungserklärung verfasst werden, deren Inhalte den Grundsätzen einer solchen Erklärung nicht widersprechen, die aber gleichzeitig auch keine unverhältnismäßigen Strafen enthält.

Waldorf-Frommer-Abmahnung – Höhe der Forderung

Auch auf die in der Abmahnung geforderten Geldleistungen wie Anwaltskosten und Schadenersatz sollte man ganz besonders achten. Oft werden vollkommen überzogene Forderungen gestellt und selbst wenn man wirklich der Täter eines solchen Filesharings gewesen ist, sollte man nicht mehr als nötig bezahlen. Daher sollte man auch nach dem Empfang der Waldorf-Frommer-Abmahnung niemals sofort bezahlen, auch wenn oft die Angst besteht, bei Nichtzahlung noch größeren Problemen gegenüber zu stehen.

Mit anwaltlicher Hilfe ist es sehr oft möglich, auch bei einer grundsätzlich bestehenden Haftung zumindest die Höhe der Forderung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, sodass sich ein Gang vor Gericht auf jeden Fall und ganz unabhängig von der Schuldfrage lohnen kann.

Da aber auch häufig überhaupt nicht genau nachzuweisen ist, wer denn wirklich die Urheberrechtsverletzung begangen hat – vor allem in Mehrfamilienhaushalten – ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, der sich genau mit dieser Thematik auskennt, ein großer Schritt in Richtung Verhinderung der Klage oder Reduzierung des Strafmaßes.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung an Waldorf Frommer.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.

Weitere Informationen und ein Kontaktformular mit Uploadfunktion für die Abmahnung finden Sie unter: https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/


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