Veröffentlicht von:

Waldorf Frommer Abmahnung - 24: Live Another Day

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an Folge der Serie „24: Live Another Day“

Wir hatten heute eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zu bearbeiten, die zwei Folgen der Serie 24: Live Another Day zum Gegenstand hatte. Die Abmahnung wurde im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgesprochen.

Einhergehend mit der Abmahnung wird zum künftigen Unterlassen gleichbelagerter Rechtsverletzungen und zur Kostenerstattung aufgefordert. Die Ansprüche sind insofern stets identisch. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz für zwei Folgen in Höhe insgesamt 700,00 Euro und Rechtsanwaltskosten von 215,00 Euro, mithin gesamt 915,00 Euro. 

Keine Unterschrift & keine Zahlung vor der Prüfung des Sachverhalts

Die Ansprüche können in jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich. Aus diesem Grund sollte Sie keine unüberlegten Handlungen treffen und die Abmahnung in jedem Fall zur rechtlichen Prüfung einreichen.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden

Gerade die Unterlassungserklärung sollte von einer fachkundigen Person auf die tatsächlichen Gegebenheiten abgestimmt und nur auf das Nötigste beschränkt werden. Abzuraten ist davon, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu verwenden. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen mehr Verpflichtungen als notwendig. Zudem besteht die Gefahr, dass die Schuld auch in den Fällen anerkannt wird, in denen tatsächlich gar keine Haftung besteht.  Wichtig ist stets, dass die sehr eng bemessenen Fristen eingehalten werden und innerhalb dieser eine Reaktion an Waldorf Frommer aufgegeben wird.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer vertreten

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten. 

Kanzlei Wrase


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Björn Wrase

Beiträge zum Thema