Waldorf Frommer Abmahnung - The Mentalist - erhalten?

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Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat Waldorf Frommer aus München beauftragt, das angebliche Verteilen von Folgen der Fernsehserie „The Mentalist“ mit Abmahnungen zu ahnden, in denen die ermittelten Inhaber der Internetanschlüsse aufgefordert werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten in Form von Anwaltsgebühren und Ermittlungsaufwendungen zu erstatten. Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand die Folge bzw. mehrere Folgen der Serie „The Mentalist“ angeboten hat. Fraglich ist allerdings, ob der Anschlussinhaber hierfür haftet. In vielen Fällen scheidet die Haftung nämlich aus.

Muss der Abgemahnte bei einer Waldorf Frommer Abmahnung immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nein. Dies sollte er nur dann (und dann in modifizierter Form), wenn er als Täter oder Störer haftet. Zunächst vermuten die Gerichte, dass der Internetanschlussinhaber auch der Täter des Uploads der Serie „The Mentalist“ war. Diese Vermutung kann man entkräften, wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter war und andere Personen den Internetanschluss mitnutzen, die als Täter in Frage kommen.

Obwohl nicht Täter, kann der Anschlussinhaber als Störer haften (nur auf Unterlassung, nicht auf Anwaltskosten), wenn der Prüf-, Belehrungs- und Sicherungspflichten (WLAN) verletzt hat. Sofern Sie nicht der Täter waren, muss geprüft werden, ob Sie Pflichten verletzt haben.

So haben z. B. Gerichte bezüglich der Pflichten des Anschlussinhabers entschieden mit der Folge, dass der Anschlussinhaber weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch Schadenersatz leisten muss:

  • BGH – Urteil vom 8. Januar 2014 „BearShare“ AZ: I ZR 169/12 – keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH – Urteil vom 15. November 2012 „Morpheus“ AZ: I ZR 74/12 – keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH – Urteil vom 12. Mai 2010 „Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 – keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a. M. – Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 – keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln – Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 – keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Vorsicht: Falsche Rechtsberatung durch Anwälte

Wegen dieser behaupteten Urheberrechtsverletzung verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für ihren Auftraggeber den Abschluss eines lebenslang gültigen Unterlassungsvertrages (strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung), der in Zukunft Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen kann, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.

Dieser Unterlassungsanspruch ist der Kern der Abmahnung. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung anerkennen Sie diesen Anspruch an, so dass die Abmahnung bereits aus diesem Grunde weder „erledigt“ noch „erfolgreich abgewehrt“ ist, ganz im Gegenteil. Erst recht tappen Sie in die Falle, wenn Sie zusätzlich noch € 150,00 an Waldorf Frommer bezahlen.

Schutz vor „weiteren“ Abmahnungen

Zunächst gibt es so etwas wie „Folgeabmahnungen“ nicht. Hüten Sie sich vor derartigen anwaltlichen Angeboten. Niemand kann Sie vor weiteren Abmahnungen schützen. Insbesondere nicht, indem man an „weitere Abmahnkanzleien“ Unterlassungserklärungen schickt. Sofern diese, wie im Normalfall, nicht empfangsbevollmächtigt für unaufgeforderte Unterlassungserklärungen sind, wandern die Schreiben wirkungslos in den Papierkorb. Sofern Unterlassungserklärung an „alle Rechteinhaber“ geschickt werden sollen, so müssen Sie wissen, dass es hunderte Rechteinhaber gibt, die angeschrieben werden müssten. Dass dies für wenige hundert Euro tatsächlich gemacht wird, ist kaum glaubhaft.

Was Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Mentalist“ tun sollten

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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