Waldorf Frommer Abmahnung - „The Originals“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) versendet derzeit für die Warner Bros. Entertainment GmbH urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung der Fernsehserie „The Originals“. Die öffentliche Zugänglichmachung stellt ein dem Rechteinhaber vorbehaltenes Recht dar, vgl. § 19a UrhG.

Die US-amerikanische Fernsehserie „The Originals“ wurde laut dem Abmahnschreiben von dem Betroffenen innerhalb eines p2p-Netzwerks (wie eDonkey oder Limewire) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Neben einem pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00 Euro machen die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer für ihre Mandantschaft einen Unterlassungsanspruch geltend. Dieser bezieht sich in rechtlicher Hinsicht auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich juristischen Rat von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Dieser kann Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Zudem kann er herausfinden, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Es besteht die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der Rechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kommt nur noch eine Haftung als Störer oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht. Was in Ihrem individuellen Fall einschlägig ist, muss anhand des Sachverhalts ermittelt werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist meist zu weit, sodass sie Sie unangemessen benachteiligen kann. Um dies zu verhindern, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Hierbei kann Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt helfen. Die Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden, da sie gegebenenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt und zu ungenau ist. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sie vor Gericht wertlos ist.

Abmahnhelfer.de bietet kostenloses Erstgespräch!

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der widerrechtlichen Verwertung der Fernsehserie „The Originals“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser Team von Abmahnehelfer.de kontaktieren. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche telefonisch oder indem Sie das Kontaktformular, welches sich auf unserer Website befindet, ausfüllen. Sie haben die Möglichkeit, in einem kostenlosen Erstgespräch eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres Falles sowie ein unverbindliches Angebot zu den Kosten einer Vertretung zu erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de-Team!


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