Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) – Was tun?

  • 6 Minuten Lesezeit

Betroffene einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) müssen die Angelegenheit unbedingt ernst nehmen. Dennoch gilt es Ruhe zu bewahren und nichts zu überstürzen. Wir empfehlen:

  • Bleiben Sie ruhig
  • Notieren Sie die Fristen
  • Leisten Sie keine Zahlungen
  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, die nicht geprüft und geändert wurde
  • Nutzen Sie kostenlose Ersteinschätzungsangebote

Wer sich an diesen Leitfaden hält, schafft es Fehler zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu erlangen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kann Betroffenen einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) eine kostenlose Einschätzung ihrer Situation geben.

Worum geht es in dem Film 15:17 to Paris?

15:17 to Paris ist eine Verfilmung des Anschlags auf den Thalys-Zug, der sich am Abend des 21. August 2015 zugetragen hat. Der Spielfilm kam im April 2018 in die deutschen Kinos und ist von Clint Eastwood im Hause der Warner Bros. produziert worden. Wussten Sie eigentlich, dass seine Filmografie bis in das Jahr 1955 zurückreicht und er inzwischen 88 Jahre alt ist? Naja, wie dem auch sei. An dem besagten Abend hatten jedenfalls drei, seit ihrer Kindheit befreundete Männer den Attentäter Ayoub El Khazzani überwältigen können, der eine Kalaschnikow, eine Handfeuerwaffe und ein Teppichmesser bei sich trug und die Passagiere des Zuges mit seinen Waffen nicht nur bedrohte, sondern auch Schüsse abgab. Weil Eastwood es so wollte, spielen sich die Helden von damals selbst. Wegen mangelnder Erfahrung sind die schauspielerischen Leistungen zwar dementsprechend gering, lassen aber dennoch eine gewisse Authentizität entstehen. Eine interessante Mischung. Weil der Film allerdings nicht nur von dem Anschlag berichtet, sondern die Kindheit der drei Männer thematisiert, die sich an einer streng katholischen Schule in Sacramento abspielte, wird es hier und da etwas langatmig.

Wie kam es zu der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) und wer steckt dahinter?

Die Rechte des Films liegen in Deutschland bei der Warner Bos. Entertainment GmbH. Diese lässt ihre Rechte an dem Film 15:17 to Paris durch Waldorf Frommer vertreten und hat die Kanzlei mit der Überwachung sogenannter Tauschbörsen beauftragt. Hierzu bedient sich Waldorf Frommer einer spezialisierten Firma samt Software, die IP-Adressen, die auf urheberrechtlich geschützte Werke zugreifen, ermittelt und protokolliert. Sobald eine solche Ermittlung zustande gekommen ist, leitet Waldorf Frommer ein gerichtliches Auskunftsverfahren ein, dass den Internetprovider letztendlich per Gerichtsbeschluss zur Herausgabe der zur IP-Adresse gehörenden Verkehrsdaten des Anschlussinhabers ermächtigt. Hierdurch wird die Abmahnung adressierbar und eine Verfolgung der Rechtsverletzung ermöglicht.

In einem solchen Beschluss heißt es dann beispielsweise:

„Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Beschluss lediglich geprüft wurde, ob die Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 und Abs. 3 UrhG dargelegt und glaubhaft gemacht wurden und daher die Gestattung zur Auskunftserteilung durch den Provider nach § 101 Abs. 9 UrhG erteilt werden kann. Der Beschluss trifft keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der im Rahmen etwaiger künftiger Abmahnungen behaupteten Ansprüche, noch belegt er deren Werthaltigkeit […].

Damit der Provider die zur Rechtsverfolgung benötigen Daten des Anschlussinhabers an Waldorf Frommer herausgeben darf bzw. muss, benötigt Waldorf Frommer zunächst einen solchen Gerichtsbeschluss. Da dieser im Eilverfahren erlassen wird und daher keiner strengeren Prüfung unterzogen wurde, kann die Beweisführung durchaus fehlerhaft sein. Um eine Fehlerhaftigkeit oder nicht eindeutige Beweisführung feststellen zu können, sollten betroffene Anschlussinhaber einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) für eine anwaltliche Begutachtung sorgen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte weiß worauf es hierbei zu achten gilt und kann Fehler und Mängel einer Abmahnung aufdecken und somit zu einer erfolgreichen Verteidigung beitragen.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) – Verteidigung gegen die Täterschaftsvermutung

Falls keine Fehler in der Beweisführung erkennbar sind und bestehende Haftungsansprüche scheinbar gerechtfertigt sind, gibt es dennoch Mittel und Wege sich gegen die Anschuldigungen einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) zur Wehr zu setzen. Eine Verteidigung sollte insbesondere dann angegangen werden, wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter der Rechtsverletzung ist. Eine Unterstützung durch einen Anwalt ist hierbei, sofern sich der Anschlussinhaber nicht selber bestens mit dem Urheberrecht auskennt, aber unbedingt ratsam. Fehler sind oftmals irreversibel (nicht rückgängig machbar).

Das vermutlich kürzeste Szenario liegt vor, wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter ist und den tatsächlichen Täter der Urheberrechtsverletzung benennen kann, dieser geständig ist und die Verantwortung für die Urheberrechtsverletzung übernimmt.

Sofern derjenige, der sich als Täter erkennbar gab, jedoch nicht die Verantwortung übernehmen will, muss sich ein Anschlussinhaber der Täterschaftsvermutung stellen und vortragen, dass eine andere Person der Täter der Rechtsverletzung ist. Dies ist auch dann möglich, wenn der Anschlussinhaber den tatsächlichen Täter nicht bestimmen kann. Hierfür bedarf es allerdings eines nachvollziehbaren Vortrags, durch den es dem Anschlussinhaber gelingt, die einstige Täterschaftsvermutung zu erschüttern. Für einen solchen Vortrag ist es erforderlich auf die Erfahrungen eines Anwalts zurückzugreifen, weil den Anforderungen der sekundären Darlegungslast Rechnung getragen werden muss. Wer den Anforderungen der sekundären Darlegungslast nicht genügt, ungenügend, widersprüchlich und nicht nachvollziehbar vorträgt, wird eine Täterschaftsvermutung gegen sich erhärten.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kann Ihnen gerne eine erste, kurze Einschätzung Ihrer Situation geben und steht Anschlussinhabern selbst dann zur Seite, wenn diese selber die Verletzter des Urheberrechts sind. Die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, sollte man, ganz gleich, ob Täter oder nicht, aber auf jeden Fall vermeiden. Hier ist nicht nur eine Modifizierung ratsam, sondern ebenfalls wieder eine Beratung durch einen Anwalt. Eine Unterlassungserklärung stellt nämlich einen lebenslangen Vertrag dar und kann bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach sich ziehen, die 5.000€ überschreitet.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) – rechtliche Ansprüche

Die Ansprüche, die sich aus einer Urheberrechtsverletzung ergeben, sind:

Die Höhe der Schadensersatzforderung beläuft sich bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) auf 700 €. An Rechtsverfolgungskosten fallen weitere 215 € an, in denen bereits sämtliche Anwaltskosten sowie die Kosten für die Verkehrsdatenermittlung enthalten sind. Somit ergibt sich eine Gesamtforderung von 915 €, die der Anschlussinhaber innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen hat. An dieser Stelle wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) Druck aufgebaut, denn es heißt:

„Sollten Sie die Fristen verstreichen lassen und keinerlei Rückmeldung geben, müssten wir unserer Mandantschaft empfehlen, Sie gerichtlich in Anspruch zu nehmen, was zu deutlich höheren Kosten führen kann.“

Nochmals die Warnung:

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern
  • Leisten Sie weder Zahlungen, noch Unterschrift
  • Nehmen Sie auf gar keinen Fall Kontakt zu Waldorf Frommer auf

Wer den Kontakt zu Waldorf Frommer herstellt, ohne sich vorher beraten lassen zu haben, dem können Fehler unterlaufen, die im weiteren Ablauf zu Schwierigkeiten führen würden. Anschlussinhaber sollten nie vergessen, dass Waldorf Frommer der Gegner ist. Wer sich Informationen entlocken lässt, erschwert eine erfolgreiche Verteidigung und könnte in eine schlechte Verhandlungsposition geraten.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte weiß, wie man mit Waldorf Frommer umzugehen hat und kann für Sie in den Ring steigen. Unsere Anwälte boxen Sie da raus. So riskieren Sie nicht K.O. zu gehen und kommen mit einem blauen Auge davon.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen 15:17 to Paris (Film) – Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen

Wer eine kostenlose Ersteinschätzung seiner Situation wünscht, kann die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte jederzeit kontaktieren. Die Anwälte stehen bis 19.00 Uhr telefonisch zur Verfügung und bringen Licht ins Dunkle. Durch einen kurzen Anruf in der Kanzlei können sich Betroffene Zuversicht verschaffen und Ballast loswerden. Eine Abmahnung bringt jede Menge Schriftverkehr mit, dem sich die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte gerne annimmt. Die Kosten einer Vertretung machen sich bezahlt und können ebenfalls am Telefon erfragt werden. Sie sind gering und pauschal – Mehrkosten sind nicht zu befürchten. Auf der Website der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte lassen sich weitere nützliche Informationen und zahlreiche Tipps und Beiträge finden. Die Kanzlei Dr. Wachs hilft selbst dann noch, wenn die Sache bereits zur Klärung an ein Gericht übertragen wurde. Betroffene brauchen sich nicht vor einem Anruf in der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte scheuen. Die Anwälte sind sehr freundlich und haben großes Verständnis für jedwede Situation.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • Rufen Sie uns einfach an, schon sind wir an der Sache dran
  • Gekämpft wird hartnäckig – doch fair, so hat es jeder Gegner schwer
  • doch ganz zum Schluss sei noch gesagt… –  der Doktor, der kämpft wirklich hart
  • Wer an einer Abmahnung leidet – am besten nicht Doktor Wachs vermeidet

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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