Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) – Urheberrechtsverletzung

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Ein Anschlussinhaber, der eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) erhält, sollte unbedingt versuchen Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Denn wenn ein abgemahnter Anschlussinhaber in Panik gerät, kommt es schnell zu Fehlern, die das weitere Vorgehen problematisieren.

Betroffenen wird daher geraten:

  • Sich nicht in die Ecke treiben zu lassen
  • Weder übereilt Zahlungen, noch Unterschriften zu leisten
  • Sich die Fristen zu notieren und einen Anwalt hinzuzuziehen

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, ganz gleich von welcher Kanzlei, sollte immer auf den Prüfstand gestellt werden. Nur derjenige, der sich in der Sache beraten und nach Möglichkeit auch anwaltlich vertreten lässt, hat gute Chancen, dass gegnerische Fehler im Verfahren aufgedeckt, Anschuldigungen angefochten und Forderungen frühzeitig zurückgewiesen werden können. Und selbst dann, wenn keine Fehler gefunden werden, ist die Sache längst nicht verloren und muss als vergebens abgetan werden. Ein Anschlussinhaber hat einige Möglichkeiten sich gegen die Täterschaftsvermutung der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) zur Wehr zu setzen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wachs wissen worauf es zu achten gilt und helfen Betroffenen den richtigen Weg einzuschlagen und die Angelegenheit schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen.

Worum geht es in dem Film The Meg?

Der Film Meg beziehungsweise The Meg ist ein Science-Fiction Film aus einer chinesisch-amerikanischen Co-Produktion und basiert auf dem Roman Meg: A Novel of Deep Terror. Die Hauptrolle ist mit Jason Statham besetzt. Regie führte Jon Turteltaub. Der Film beginnt mit einer Unterwasser-Rettungsaktion. Ein Team, das von Jason Statham angeführt wird, soll die Crew eines versenkten Atom-U-Bootes befreien. Als dieses scheinbar durch eine riesige Kreatur angegriffen wird, bricht Jason Statham, alias John Taylor, die Mission ab und überlässt dabei zwei Männer der Crew ihrem Schicksal. Da ihm (verständlicherweise!) kein Glauben geschenkt wird, macht man ihn für den Tod der beiden Männer verantwortlich und erklärt ihn kurzerhand für bescheuert. Jahre später wird John erneut für eine Rettungsmission rekrutiert. Dieses Mal allerdings wegen seiner Ex-Frau, die auf einer Unterwasserforschungsstation festsitzt und zu der kein Kontakt mehr besteht. Was glauben Sie? Ist John tatsächlich bekloppt oder besteht da womöglich sogar ein Zusammenhang? Wird es ihm gelingen seine Ex zu befreien? Ist der Filme eine Schnulze oder hat er das Genre Sci-Fi verdient? Entscheiden Sie selbst, aber seien Sie gewarnt, denn nach der Kritik der Süddeutschen klingt es nicht wirklich nach großem Kino:

„Der Hai-Film „The Meg“ scheucht einen Riesenhai auf, aber weiß dann nicht, was er mit ihm anfangen soll.“

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) – Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse liegt immer dann vor, wenn eine urheberrechtlich geschützte Datei durch einen illegalen Download auch anderen Nutzern einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt wird und dadurch zu einer unerlaubten Verbreitung beigetragen wird. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich auf eine solche Datei zugegriffen wurde oder nicht.

Bei dem Film The Meg handelt es sich um einen noch sehr jungen Film, der erst am 09. August 2018 Einzug in die deutschen Kinos erhielt. Dennoch ist es nicht verwunderlich, dass er sich bereits zum Download in einer Tauschbörse befand/befindet und eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) auf den Weg gebracht wurde. Denn Filme werden häufig bereits sogar schon vor der eigentlichen Veröffentlichung auf solchen Plattformen zum Download angeboten und verbreitet. Hierdurch entsteht natürlich ein enormer Schaden für die Filmindustrie, der mit Hilfe von Kanzleien wie Waldorf Frommer in Angriff genommen und möglichst klein gehalten werden soll. Die Rechteinhaberin an dem Film The Meg und gleichzeitige Auftraggeberin ist übrigens die Warner Bros. Entertainment GmbH. Sobald die beauftragte Kanzlei Waldorf Frommer bzw. das beauftragte IT-Unternehmen nun mit Hilfe einer Überwachungssoftware auf eine scheinbare Rechtsverletzung stößt, werden die beteiligten IP-Adressen dokumentiert und ein gerichtliches Auskunftsverfahren eingeleitet. Durch dieses Auskunftsverfahren kommt es zu einem Gerichtsbeschluss, der den zuständigen Internetprovider zur Herausgabe der Kundeninformationen des betreffenden Anschlussinhabers ermächtigt.

Eine Zuordnung von IP-Adressen zu einem Anschluss geschieht jedoch nicht immer eindeutig und fehlerfrei. Ob eine Datei tatsächlich über einen bestimmten Anschluss verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht worden ist, sollte durch einen Anwalt überprüft werden. Sofern eine Beweisführung der abmahnenden Kanzlei an dieser Stelle ungenügend ist, sind Haftungsansprüche gegen den Anschlussinhaber unrechtmäßig.

Sofern die IP-Adressen-Zuordnung jedoch aussagekräftig ist und den Anforderungen der Beweislast genügt, können die, in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) erhobenen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz auf andere Weise angegangen werden.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) – Wie verteidigt man sich richtig?

Zunächst gilt es zu verstehen, dass eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) oder eine ähnliche Abmahnung immer an den Anschlussinhaber adressiert wird, und nur gegenüber diesem eine Täterschaftsvermutung besteht. Und sofern die Ermittlung der IP-Adressen nicht angezweifelt werden kann, hat diese Täterschaftsvermutung auch Bestand – kann allerdings durch den Anschlussinhaber ausgeräumt oder erschüttert werden. Dies kann zum Beispiel dadurch gelingen, dass sich der tatsächliche Täter zu erkennen gibt und von dem Anschlussinhaber benannt wird. 

Sollte der Anschlussinhaber den tatsächlichen Täter jedoch nicht benennen können, bleibt eine andere Möglichkeit zur Erschütterung der Täterschaftsvermutung. Sofern es dem Anschlussinhaber gelingt einen Vortrag zu halten, der den Anforderungen der sekundären Darlegungslast gerecht wird, kann den Haftungsansprüchen als Täter entgangen werden. An einen solchen Vortrag werden allerdings sehr hohe Ansprüche gestellt. Wer seinen Nachforschungs- und Auskunftspflichten nicht konkret nachkommen will, braucht sich gar nicht erst die Mühe eines Vortrags zu machen.

Ein hinreichender Vortrag sollte mindestens enthalten:

  • Sämtliche, ernsthaft als Täter in Betracht zu ziehenden Personen
  • Vollständige Namen und Adressen der Benannten
  • Deren Kenntnisse und Nutzungsverhalten
  • welche Endgeräte Zugriff auf den Anschluss hatten

Je detaillierter desto besser. Wem es gelingt alle möglichen Täter und deren Zugriffsmöglichkeiten, Kenntnisse und Nutzungsverhalten lückenlos aufzuzeigen und somit einen abweichenden Geschehensablauf denkbar werden lässt, spielt den Ball der Beweislast zurück an den Gegner. An dieser Stelle obsiegt man bereits über viele Abmahner, da sich diese nicht die Mühe weiterer Beweiserhebungen machen und die Sache ad acta legen. Waldorf Frommer ist jedoch etwas hartnäckiger. Am besten Sie lassen sich bzgl. einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) von der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte beraten. Die Kanzlei bietet Betroffenen eine erste, kostenlose Einschätzung an und kann Auskunft über die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und über die Chancen und Risiken im Umgang mit Waldorf Frommer geben.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) – Kostenlose Ersteinschätzung

Wer von einer kostenlosen Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte profitieren möchte, braucht nur zum Hörer zu greifen. Die Anwälte stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr zur Verfügung und wissen Rat. Die Kanzlei kämpft seit 12 Jahren gegen Abmahnungen wie die Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) und weiß worauf es bei einer Verteidigung und/oder Verhandlung zu achten gilt. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte sorgt für Fristverlängerung und übernimmt die Modifizierung der Unterlassungserklärung zu Gunsten der Betroffenen – falls eine Abgabe sinnvoll ist. Gerne informieren wir Sie auch über die Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Eine Vertragsstrafe, die im Falle der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen The Meg (Film) 5.000€ überschreiten würde, wissen wir zu vermeiden. Rufen Sie uns an.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • kämpft seit über 12 Jahren für Anschlussinhaber
  • Hat Erfahrungen aus mehr als 6000 Fällen

Wer mehr erfahren möchte kann auch die Website der Kanzlei besuchen. Hier gibt es zahlreiche Informationen und weitere nützliche Tipps zum Thema Urheberrecht. Unsere Kontaktdaten finden Sie im oberen Bereich rechts neben diesem Beitrag. Sie rufen uns an – und unsere Anwälte bringen Sie weiter.


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