Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „The Originals“ - Unterlassungserklärung abgeben?

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Der US-amerikanische Filmrechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH lässt Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer verschicken. Den betroffenen Inhabern von Internetanschlüssen wird vorgeworfen, eine oder mehrere Folgen der Fernsehserie „The Originals“ in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die öffentliche Zugänglichmachung ist verboten, da sie nur dem Rechteinhaber zusteht, vgl. § 19a UrhG.

Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten? Vorsicht vor der Unterlassungserklärung!

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Originals“ fordert der Rechteinhaber Warner Brothers eine strafbewerte Unterlassungserklärung. Was ist das? Der für die Urheberrechtsverletzung Verantwortliche soll es ab sofort unterlassen, die Folgen der Serie „The Originals“ in Internettauschbörsen anzubieten bzw. im Rahmen eines Streaming-Portals anzubieten. Das ernsthafte Unterlassungsversprechen wird nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deutlich gemacht. Daneben sollen Betroffenen Anwaltskosten von € 215,00 bezahlen sowie einen Schadenersatz von mehreren hundert Euro.

Wer muss eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben?

Der Anschlussinhaber muss nur dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn er als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung haftet.

Der Abgemahnte haftet nicht automatisch für andere, z. B. für Kinder, Mitbewohner oder Gäste. Er muss, um als Störer zu haften, stets eine Pflicht verletzt haben (z. B. Belehrungs- oder Verbotspflicht). Haftet er nicht, sollte er tunlichst keine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte, und selbstverständlich auch nichts bezahlen.

Rechtsanwalt Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist in der Branche als Anti-Abmahnanwalt wohl bekannt und hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 unter Telefon 07171 18 68 66 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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