Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film)

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Anschlussinhaber, die eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) erhalten haben, sollten den nachstehenden Ratschlägen unbedingt Beachtung schenken:

  • Zahlen Sie nicht;
  • Unterschreiben Sie nicht;
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf;
  • Notieren Sie sich sämtliche Fristen;
  • Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Vertretung.

Wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, geht auf Nummer sicher. Denn nicht immer ist die Beweisführung der abmahnenden Kanzlei niet- und nagelfest. Wer sich allerdings voreilig zu einer Zahlung oder Leistung einer Unterschrift bewegen lässt, nimmt eine Verhandlungs- und/oder Verteidigungsposition ein, die es einem Anwalt unlängst schwieriger macht gegen die Sache vorzugehen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Betroffenen einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) daher eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Situation an.

Worum geht es in dem Film X-Men: Apocalypse?

Für diejenigen, denen Marvel nichts sagt, die folglich also auch keine Ahnung von den Comics haben, ist der Film vermutlich nichts. Der Science-Fiction-Actionfilm ist nämlich bereits der 9. Teil der Filmreihe. Er war ab dem 19. Mai 2016 in den deutschen Kinos ausgestrahlt worden und hatte weltweit bereits im September des Jahres 543 Millionen US-Dollar eingespielt.

In der Handlung geht es vor allem um die Entstehungsgeschichte der X-Men und um den wieder zum Leben erwachten Mutanten Apocalypse. Dieser ist der vermutlich mächtigste Mutant, der je gelebt hat. Mit dem Hintergedanken die Weltherrschaft an sich zu reißen (was auch sonst?), sucht er nach vier geeigneten Wächtern, die er bald findet und in ihren Kräften verstärkt. Zum Glück hatte er auch Magneto in das Team seiner apokalyptischen Wächter aufgenommen und dessen Kräfte mächtiger gemacht. Denn nachdem er auch die Kräfte Magnetos ins Unermessliche gesteigert hat, lässt sich dieser doch noch durch die verbliebenen X-Men bekehren und auf die Seite des Guten ziehen. Letztlich ist es jedoch Jean, die ihren unkontrollierbaren Kräften freien Lauf lässt und dem abschließenden Kampf somit die allesentscheidende Richtungsänderung gibt.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) – Urheberrechtsverletzung

Bei dem Film X-Men: Apocalypse handelt es sich um ein Werk aus dem Haus der Twentieth Century Fox. Da dieses Werk urheberrechtlichen Schutz genießt, darf es nicht ohne Erlaubnis verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Falle einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) ist aber genau dies der Fall. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass das Filmwerk über dessen Anschluss in Umlauf gebracht und einer Vielzahl von Nutzern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Aus diesem Vorwurf ergeben sich drei Forderungen gegen den Anschlussinhaber, die mit Hilfe einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) geltend gemacht werden sollen:

  • Anspruch auf Ersatz des Schadens
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten
  • Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte rät Betroffenen davon ab sich auf die Forderungen einzulassen und empfiehlt die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Vertretung. In einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) beläuft sich die Höhe des Schadensersatzes auf 700€. Zuzüglich der Rechtsverfolgungskosten, entsteht eine Gesamtforderung von 915€. Ein ganzer Batzen Geld, wenn man bedenkt, dass der Film nur eine Länge von 144 min. aufweist und ein vermeintlich teurer Kinobesuch letztendlich deutlich preiswerter gewesen wäre. 

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Betroffenen zu einem besseren Ergebnis. Sofern sich Fehler in der Beweisführung des Gegners finden lassen oder es möglich ist die Täterschaftsvermutung gegen den Anschlussinhaber zu erschüttern, können die Forderungen der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) zurückgewiesen werden. Doch auch, wenn dies nicht möglich zu sein scheint, weiß die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte Rat. In jedem Falle gilt es die Unterlassungserklärung abzuändern. Diese stellt nämlich einen lebenslangen Vertrag dar, der nicht auf die Bedürfnisse des Anschlussinhabers zugeschnitten ist und bei Zuwiderhandlung sogar zu einer Vertragsstrafe von mehr als 5.000€ führt. Das kann und muss verhindert werden. Darüber hinaus kennt die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte die Summen auf die sich Waldorf Frommer bei einer außergerichtlichen Einigung einlassen würde und macht sich daher bereits an dieser Stelle bezahlt.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) – sekundäre Darlegungslast

Anschlussinhaber, die sich gegen die Anschuldigung einer Urheberrechtsverletzung verteidigen wollen und die Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) aufmerksam gelesen haben, erkennen, dass es ihnen im Rahmen der sekundären Darlegungslast möglich ist einen anderen, für die Rechtsverletzung infrage kommenden, Täter zu benennen. Derjenige Anschlussinhaber, der den tatsächlichen Täter der Urheberrechtsverletzung kennt und benennen kann, wird im schlimmsten Fall noch als Störer zur Haftung herangezogen. Dies trifft beispielsweise dann ein, wenn der Anschlussinhaber eine Sicherung seines WLAN-Netzwerkes durch ein Kennwort versäumt hat. Wer den tatsächlichen Täter jedoch nicht benennen kann, muss die Täterschaftsvermutung gegen sich dadurch erschüttern, dass sämtliche Personen benannt werden, die zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff zum Internetanschluss hatten und ernsthaft als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht zu ziehen sind. Eine namentliche Benennung mitsamt der Meldeadresse genügt allerdings nicht. Nur derjenige, der den Nachforschungs- und Auskunftspflichten nachkommt, wird den Anforderungen der sekundären Darlegungslast gerecht und kann einer Haftung als Täter entgehen. Wer jedoch unzureichend oder widersprüchlich vorträgt, kann den Anforderungen nicht gerecht werden und erhärtet die Täterschaftsvermutung gegen sich.

In dem Urteil, Az. 102 C 1135/17 des AG Leipzig vom 06.09.2017 gab es eine Widersprüchlichkeit im Bezug auf die genannten Endgeräte:

„Im vorliegenden Fall hat der Beklagte auch bei Berücksichtigung seines Sachvortrages lediglich pauschal die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen haben könnte. Eigene Wahrnehmungen hat der Beklagte hierzu nicht. Entsprechende Nachforschungen wurden bis auf die Nachfrage beim Betreffenden nichtangestellt. Der Sachvortrag des Beklagten weist sich darüberhinaus unter Berücksichtigung des Sachvortrages der Klägerin aus dem Schriftsatz vom 02.05.2017, als widersprüchlich. Dies betrifft den ergänzenden Sachvortrag des Beklagten in der mündlichen Verhandlung, wonach nunmehr insgesamt 3 Computer vorhanden gewesen seien, einer davon gewerblich genutzt.“

Folglich müssen sämtliche Aussagen, die in einem Vortrag oder in einem Gerichtsverfahren getroffen werden, in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Sobald auch nur der geringste Zweifel an einer Aussage Bestand hat, wird ein Vortrag als unglaubwürdig abgetan und der Anschlussinhaber als vermeintlicher Rechtsverletzer zur Haftung herangezogen.

Wer in einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) einen Vortrag zur Verteidigung halten will, muss bis ins kleinste Detail vortragen. Wer hierbei nicht auf die Erfahrungen eines Anwalts zurückgreift, wird schnell mit Fehlern konfrontiert, die nicht behoben werden können und zur Niederlage führen.

Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen X-Men: Apocalypse (Film) – Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Betroffenen bereits in einem frühen Stadium durch eine kostenlose Ersteinschätzung der Sachlage. Die Anwälte der Kanzlei können Betroffenen dazu verhelfen sich einen ersten Überblick über die Situation und Rechtslage zu verschaffen und etwaige Fehler im Vorgehen zu verhindern.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hat Erfahrungen aus mehr als 10 Jahren und aus über 6000 Mandaten. Die Anwälte der Kanzlei kennen den Gegner Waldorf Frommer aus zahlreichen Verhandlungen und werden für Sie kämpfen. Wer sich an die obenstehende Ratschläge gehalten hat, wird gute Chancen haben mit einem blauen Auge davonzukommen und unnötigen Stress sowie Unkosten zu vermeiden. Wer mehr erfahren möchte kann die Kanzlei Dr. Wachs jederzeit telefonisch erreichen. Unsere Anwälte stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter. Sie brauchen nur anzurufen. Die Kontaktdaten der Kanzlei finden Sie gleich oben rechts neben diesem Beitrag. Schauen Sie sich auch auf unserer Homepage www.dr-wachs.de um. Hier finden Sie weitere Tipps im Umgang mit Waldorf Frommer und zu zahlreichen anderen Themen, wie zum Beispiel Mahnbescheiden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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