Aktuelles Filesharing-Urteil des AG Frankfurt am Main (behaupteter Hackerangriff)

  • 1 Minuten Lesezeit

Pauschaler Verweis auf vermeintlichen „Hackerangriff“ verspricht keinen Erfolg in Tauschbörsenverfahren

Amtsgericht Frankfurt am Main vom 05.04.2019, Az. 31 C 2322/18 (23)

Der beklagte Anschlussinhaber wurde wegen des rechtswidrigen Angebots eines Filmwerks in einer Tauschbörse abgemahnt. Da eine gütliche außergerichtliche Streitbeilegung nicht zustande kam, machte die geschädigte Rechteinhaberin ihre Ansprüche auf dem Weg der Klage geltend.

Der Anschlussinhaber bestritt in dem Gerichtsverfahren seine eigene Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzung und stellte die Vermutung auf, ein unbekannter Dritter habe über seinen Internetanschluss die Rechtsverletzung begangen. Darüber hinaus bestritt der Beklagte die Rechteinhaberschaft der geschädigten Klägerin sowie die Ermittlung und Zuordnung der Rechtsverletzung zu seinem Anschluss.

Das Amtsgericht erachtete die Verteidigung des Beklagten im Ergebnis für unerheblich.

Das Beklagtenvorbringen, „das sich lediglich im einfachen Bestreiten erschöpft, die Urheberverletzung begangen zu haben“, ließ einen erheblichen Vortrag vermissen, sodass das Amtsgericht den Beklagten nicht aus seiner Haftung entließ. Insbesondere die pauschal geäußerte Vermutung, ein Dritter (Hacker) könne für die Rechtsverletzung verantwortlich sein, überzeugte das Amtsgericht nicht.

Auch im Übrigen blieben die Einwände des Beklagten ohne Erfolg:

So ist der Beklagte dem Rechtevermerk, welcher zugunsten der Klägerseite spricht, nicht hinreichend entgegengetreten.

Auch das einfache Bestreiten der Zuordnung der Rechtsverletzung zu seinem Anschluss konnte nicht durchgreifen, da es im Falle einer Mehrfachermittlung – wie hier – nicht ausreichend konkret sei, so das Amtsgericht.

Da das Gericht auch keine Zweifel an der geltend gemachten Höhe der Ansprüche hatte, verurteilte es den Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadenersatz i. H. v. EUR 1.000,00, der Rechtsanwaltskosten sowie zur Übernahme sämtlicher Kosten des Rechtsstreits.

Eine Vielzahl weiterer aktueller Gerichtsentscheidungen finden Sie unter:

news.waldorf-frommer.de/category/rechtsprechung


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Hügel

Beiträge zum Thema