Waldorf Frommer Rechtsanwälte – neuer Name - alte Abmahnung!

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Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer (ehemals Waldorf Rechtsanwälte oder Waldorf & Kollegen) hat sich umfirmiert. Ansonsten bleibt alles beim Alten:

Um an die Daten der Betroffenen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer zu gelangen führen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zunächst ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen den Provider gem. § 101 UrhG durch, in welchem der entsprechende Provider gerichtlich verpflichtet wird, die zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten nicht zu löschen und herauszugeben.

Sind die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Besitz der entsprechenden Daten, steht für Sie fest, dass die Bild-/Tonaufnahmen über den ermittelten Anschluss angeboten wurden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch der entsprechende Anschlussinhaber gänzlich für die Urheberrechtsverletzung haftet. Der Anschlussinhaber kann sich u.U. im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Beweislast entlasten. In vielen Konstellationen führt dies zum Entfallen des Schadenersatzanspruches.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte stellen in der Abmahnung folgende Forderungen auf:

  • Die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
  • pauschalisierten Schadenersatzzahlung in Höhe von 350,00 € bei Hörbüchern und Musikalben, 450,00 € bei Filmen
  • Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte werden zumeist für folgende Rechteinhaber tätig:

  • Tiberius Film GmbH & Co.KG
  • Tele München Fernseh GmbH
  • Majestic GmbH
  • AS Media
  • Constantin Filmverleih GmbH
  • Sony Music

Keinesfalls sollten Betroffene selbst Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aufnehmen und etwa den Sachverhalt richtig zustellen. Hier werden häufig vermeidbare Fehler gemacht, die sich nicht mehr korrigieren lassen.

In der Abmahnung findet sich am Ende ein abschließender Hinweis zu den entstandenen Rechtsanwaltskosten (immerhin 2 Seiten lang). Hier werden Argumente gegen die Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG aufgeführt. § 97 a Abs. 2 UrhG sieht eine Begrenzung der „Abmahnkosten" bei einfach gelagerten Fällen vor. Wann ein einfach gelagert vorliegt, ist heftig umstritten. Eine Anwendung des § 97a Abs.2 UrhG wurden bei der urheberrechtlichen Abmahnung eines ganzen Musikalbums oder eines Kinofilms höchstrichterlich noch nicht bejaht. In Zukunft wird es hierzu jedoch eine wachsende Zahl an Entscheidungen geben.

Zusammenfassung: Eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist ein ernst zunehmendes Problem für die Betroffenen. Einen solchen Brief als „ herkömmliche Internetabzocke" abzutun wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Die Verfrachtung eines Waldorfs Frommer Pamphlets in die „runde Ablage" (Mülleimer) kann ein kostspieliges gerichtliches Verfahren zur Folge haben. Betroffene sollten daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber auch Panik ist hier fehl am Platz; Anders als in der USA wird eine solche Abmahnung keine Existenzen zerstören.

Sievers Scharfenberg von Rüden Rechtsanwälte

Rheinstraße 11

12159 Berlin

Tel.: 030 323 015 90

Fax: 030 323 015 911

Email: mail@recht-hat.de


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