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Waldorf Frommer spricht Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an "Hitchcock" aus

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Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen der angeblichen Rechtsverletzung an geschützten Werken ausgesprochen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München wurde von dem Unternehmen Twentieth Century Fox betraut, angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Hitchcock“ abzumahnen. Hierfür wurde ein Ermittlungsunternehmen damit beauftragt, aufzuzeichnen, über welche dynamische IP-Adresse das streitgegenständliche Werk Dritten zum Download angeboten wurde. Anhand der gesammelten Daten erwirkte die Kanzlei Waldorf Frommer bereits bei dem zuständigen Gericht ein Auskunftsverfahren gegenüber dem Internetprovider. Was nun folgt, liegt wenige Tage später im Briefkasten: eine Abmahnung.

Eigentlich hat der Gesetzgeber mit der Abmahnung vorgesehen, kostenintensive Verfahren abzuwenden und dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit außergerichtlich und kostenarm zu beenden. In der Praxis jedoch sieht die Angelegenheit ein wenig anders aus. Denn die abmahnenden Kanzleien fordern in den Abmahnungen regelmäßig enorm hohe Geldbeträge.

Was fordern die Abmahner?

In dem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 815 €. Hier sollte kritisch durch einen Anwalt hinterfragt werden, ob die geforderte Summe wirklich angemessen ist. Die Beantwortung dieser Frage hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es muss geklärt werden, ob die angebliche Rechtsverletzung an „Hitchcock“ durch den Anschlussinhaber oder Dritte begangen wurde. Abgesehen davon kann die Forderung auch hinsichtlich formeller Einwände hinterfragt werden. Sicherlich ist es nur in den seltensten Fällen möglich, die Angelegenheit ohne eine Geldzahlung zu beenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die von der Gegenseite geforderte Summe in Höhe von 815 € kritiklos gezahlt werden muss. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Abgemahnte. Hierbei hat sich gezeigt, dass eine Verteidigung durch einen Anwalt gerade hinsichtlich der Kostenreduzierung gute Erfolgsaussichten hat.

Doch bei der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Hitchcock“ geht es nicht nur um Geld. Sollte eine Urheberrechtsverletzung wirklich stattgefunden haben, kann der geschädigte Rechteinhaber von dem Rechtsverletzer verlangen, eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In der Regel besteht solch eine Unterlassungserklärung aus einigen wenigen Sätzen, die die Unterlassungserklärung wirksam machen. Sicherlich kann diese Unterlassungserklärung auch erweitert werden. Hiervon muss jedoch abgeraten werden. Es sollte immer nur so viel versichert werden, wie wirklich notwendig ist.

Der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für „Hitchcock“ ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Mit dieser soll sich der Betroffene verpflichten, die geforderten 815 € zu zahlen. Wie einleitend bereits angeführt wurde geht es jedoch im Rahmen einer Verteidigung darum, gerade die Geldforderung kritisch anzugreifen. Wer also die mitgeschickte Erklärung unterzeichnet, der hat hiernach keine Möglichkeiten mehr, bezüglich der geforderten Summe zu verhandeln.

Richtiges Verhalten als Betroffener

 

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Hitchcock“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder durch einen Besuch in der Kanzlei in Hamburg ist möglich. Die außergerichtliche Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der bereits im ersten Telefonat mitgeteilt wird. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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