Rechtstipp vom 12.04.2012

Wann ist eine Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung missbräuchlich?

In einem aktuellen Urteil hat das LG Siegen ein Indiz für ein im Vordergrund stehendes missbräuchliches Interesse einer Einnahmeerzielung festgestellt, wenn bei Mehrfachabmahnungen (wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung) durch die Abmahnung und die vorformulierte Unterlassungserklärung der Eindruck erweckt wird, dass eine gerichtliche Inanspruchnahme nur bei Abgabe der Unterlassungserklärung mit gleichzeitiger Anerkennung der Kostentragungspflicht vermieden werden kann. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn in der Abmahnung nur zur Begründung des Streitwerts ein kompletter Absatz mit Rechtsprechungsnachweisen aufgeführt ist.

Quelle: LG Siegen, Urteil v. 08.11.2011, Az. 7 O 40/10


Bewertung
2 von 2 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert