Wann kann der Versicherer bei Vollkaskoversicherung die Zahlung verweigern?

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht
Rechtstipp vom 24.10.2011

Grundsätzlich werden bei einer Vollkaskoversicherung auch die Schäden vom Versicherer getragen, die vom Versicherten selbst herbeigeführt wurden.

Ist der Versicherungsfall jedoch grob fahrlässig herbeigeführt worden, so kann der Versicherer in Ausnahmefällen (z. B. die Kürzung auf null bei Unfallverursachung im Stadium der absoluten Fahruntüchtigkeit) die Leistung vollständig versagen. Hierzu ist eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles notwendig, § 81 Abs.2 VVG.


Bewertung
1 Mitglied fand den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert