Wann verjährt ein Schmerzensgeldanspruch?

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Mit dieser Frage hatte sich das OLG Köln in seinem Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 19 U 69/12 zu befassen.

Die Klägerin verlor 2005 bei einem Unfall ihre Milz. 2006 erhielt die Klägerin von der Beklagten dafür Schmerzensgeld gezahlt. 2011 begehrte die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld, weil sie nunmehr aufgrund der Entfernung der Milz über ein geschwächtes Immunsystem verfügte.  

Bereits das Landgericht als Vorinstanz hatte die Klage wegen inzwischen eingetretener Verjährung des Schmerzensgeldanspruchs abgewiesen. Auch das OLG Köln als Berufungsinstanz sah dies nicht anders.

Gem. § 199 I BGB beginnt die 3-jährige Verjährung des Schmerzensgeldanspruchs mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger, hier die Klägerin, von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners (hier die Beklagte) Kenntnis erlangt oder grob fahrlässig nicht erlangt hat. Mit dem Unfall im Jahre 2005 war dies im gleichen Jahr der Fall. Aufgrund der Schmerzensgeldzahlung im Jahre 2006 begann die Verjährungsfrist erneut zu laufen und endete nunmehr zum 31.12.2009. 

Ein späterer Verjährungsbeginn kann nur für solche Umstände angenommen werden, die außerhalb des Vorhersehbaren liegen. Zu den möglichen und bekannten Folgen einer Milzentfernung gehört ein geschwächtes Immunsystem mit allen daraus resultierenden Folgen.  

Da nach 2006, als das (erste) Schmerzensgeld gezahlt wurde, keine weiteren Verhandlungen über die Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes geführt worden waren, war ein weitergehender Schmerzensgeldanspruch, 2011 zum Zeitpunkt der Klageerhebung am Landgericht, als Vorinstanz, bereits verjährt. 

Ein späterer Verjährungsbeginn kann nur für unvorhersehbare Verletzungsfolgen angenommen werden. In diesem Fall läuft die Verjährung ab dem Zeitpunkt, ab dem diese unvorhersehbaren Verletzungsfolgen dem Unfallereignis zugeordnet werden können. Diese Konstellation war jedoch in dem dem LG und dem OLG zur Entscheidung vorliegenden Fall nicht gegeben. 

 Rechtsanwältin Cordula Alberth

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