Ware bezahlt, aber nicht erhalten: Was tun?

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Es kommt immer wieder vor, dass die bei einem Onlineshop bestellte Ware nicht geliefert wird, obwohl der Käufer dafür bereits gezahlt hat. Was kann der Käufer in solchen Fällen tun, um entweder die Ware oder sein Geld zurückzuerhalten?

Immer dann, wenn der Verkäufer die von ihm genannte Lieferzeit oder sonst eine übliche Lieferzeit, innerhalb derer man die Lieferung erwarten kann, überschreitet, sollte der Käufer dem Verkäufer eine konkrete Frist zur Lieferung der Ware setzen. Diese Fristsetzung sollte schriftlich und per Einschreiben erfolgen, um im Streitfall auch den Zugang der Lieferaufforderung nachweisen zu können. Diese Lieferaufforderung kann wie folgt aussehen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf den mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag vom (Datum), Bestellnummer/Artikelnummer 1234, Artikelbeschreibung.

Den Kaufpreis in Höhe von (Preis) habe ich bereits am (Datum) bezahlt. Leider habe ich nach wie vor keine Lieferung der Ware von Ihnen erhalten.

Ich fordere Sie daher auf, die gekaufte Ware bis spätestens zum (konkretes Datum setzen, welches ca. 10 Tage in der Zukunft liegt) an mich zu liefern.

Mit freundlichen Grüßen“

Sollte auch diese Frist ergebnislos verstreichen, kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag erklären und den gezahlten Kaufpreis wiederum unter Fristsetzung zurückverlangen. Dies sollte ebenfalls schriftlich und mit Einschreiben erfolgen. Dieses Rücktrittschreiben kann wie folgt formuliert sein:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meinem Schreiben vom (Datum) habe ich Sie aufgefordert, mir die Ware aus dem Kaufvertrag vom (Datum), Bestellnummer/Artikelnummer 1234, bis spätestens zum (Datum der gesetzten Frist) zu liefern. Diese Frist ist bereits abgelaufen, ohne dass die Ware bei mir eingegangen ist.

Ich trete daher von dem oben benannten Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf, den von mir gezahlten Kaufpreis in Höhe von (Preis) bis spätestens zum (konkretes Datum, welches ca. 10 Tage in der Zukunft liegt) auf das nachfolgend benannte Bankkonto zu bezahlen.

(Angabe Bankverbindung)

Sollte innerhalb der Frist keine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen, so werde ich meinen Anspruch mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen“

Unter Umständen steht dem Käufer bei einem Rücktritt vom Vertrag auch ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer zu. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Käufer wegen der Nichtlieferung anderweitig die Ware zu einem teureren Preis erworben hat.

Freilich bleibt es dem Käufer auch unbenommen, auf Erfüllung des Kaufvertrags zu pochen und letztlich den Klageweg zu beschreiten, um die Ware zu erhalten.

Bei Abschluss eines Online-Kaufvertrags steht dem Käufer, wenn er denn Verbraucher ist, in der Regel auch ein Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht hat der Online-Händler den Käufer zu informieren. Der Käufer kann sich dann ohne Umweg über die Lieferaufforderung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag lösen. Der Online-Händler hat hierfür ein Musterwiderrufsformular bereitzuhalten. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wäre dann innerhalb von 14 Tagen vom Unternehmer zurückzuerstatten.

Was kann man tun, um unseriösen Onlineshops bereits im Vorfeld aus dem Wege zu gehen?

Bevor man einen Online-Kaufvertrag schließt, sollte man sich über den Verkäufer informieren. Hier hilft z. B. ein Blick in das Impressum der Internetseite. Dort sind wichtige Angaben des Verkäufers aufgeführt, damit der potentielle Käufer z. B. weiß, mit wem man es zu tun hat und wo der Geschäftssitz des Online-Händlers ist. Ist schon kein Impressum oder nur ein unvollständiges vorhanden, dann am besten Finger weg!

Shop-Bewertungen anderer Kunden im Internet können eine Hilfestellung geben. Hierbei spielt die Anzahl der Bewertungen eine Rolle und freilich auch das Verhältnis positiver zu negativer Bewertungen. Hier kann man den Onlineshop einfach mal „googlen“ und sich die Ergebnisse ansehen.

Auch bei Preisangaben sollte man vorsichtig sein. Sicherlich gibt es immer wieder attraktive Schnäppchen, die auch seriös sind. Wird ein teurer Artikel im Vergleich zu anderen Onlineshops aber wesentlich billiger angeboten, könnte etwas nicht stimmen (in dem Zusammenhang möchte ich auf meinen Artikel „Achtung: Fake-Seiten zum Kauf eines Thermomix“ hinweisen).

Wird in einem Onlineshop nur Vorkasse als Zahlungsart angeboten, sollte man ebenfalls vorsichtig sein. Es sollten mehrere Zahlungsarten für den Käufer wählbar sein, wie z. B. Lastschrift oder Rechnung.

Fazit

Online-Käufe zu tätigen, ist einfach und bequem. In der weit überwiegenden Anzahl gehen die Vertragsabwicklungen auch ohne Probleme über die Bühne. Zwar gibt es wie überall auch schwarze Schafe; diesen kann man aber mit etwas Vorsicht aus dem Wege gehen. Falls etwas schiefläuft, stehen dem Käufer diverse Möglichkeiten zu, um sein Recht zu bekommen.

Volker Blees

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Informationstechnologierecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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