Was ändert sich im Prozess der Fördermittelzuteilung?

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Mitte März (am 12. März 2016) ist eine neue Verordnung über die Bedingungen und die Art der Anziehung von Direktinvestitionen in Kraft getreten. Sie enthält einige wesentliche Neuigkeiten in Bezug auf vorherige Verordnungen.

In der neuen Verordnung ist das Verbot der Zuteilung der Fördermittel in Primärerzeugung und Fischerei ausgeblieben, sodass zu erwarten ist, dass sich in Zukunft auch diejenigen, die in diesen Bereichen tätig sind, um diese Mittel bewerben können.

Eine wichtige Änderung bezieht sich auch auf die Art der Bemessung des Niveaus der (Nicht)Beschäftigung, weil unter der Schaffung von neuen Arbeitsstellen ausschließlich eine Nettoerhöhung der Zahl der einheimischen Angestellten verstanden wird. Bis heute war nicht ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Angestellten einheimische Staatsbürger sein müssen.

In rechtlicher Hinsicht stellt eine bedeutende Änderung die Einführung einer neuen Kategorie „Zeitraum der garantieren Investition und Beschäftigung“ dar, die bis jetzt nur vertraglich, aber nicht in der Verordnung erwähnt wurde. Dieser Zeitraum (der gewöhnlich drei bzw. fünf Jahre umfasst, abhängig vom Vertrag) kann nicht mehr Verhandlungsgegenstand sein, denn dieser ist jetzt Bestandteil der Verordnung. Wir möchten daran erinnern, dass der „Zeitraum der garantierten Investitionen und Beschäftigung“ die Zeit nach der Realisierung des Investitionsprojekts umfasst, im Laufe derer der Begünstigte der Fördermittel bestimmte Verpflichtungen hat.

Die neue Verordnung führt auch den Begriff „Investition von lokaler Bedeutung” ein (die bisherige Verordnung kannte nur die „Investition von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien”). Diese Tatsache räumt der lokalen Selbstverwaltung die Möglichkeit ein, durch ihr Programm der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung Kriterien festzulegen, nach welchen eine Investition auf ihrem Gebiet eine „Investition von lokaler Bedeutung“ darstellt (das ist eine Investition, welche nicht alle Kriterien aus der Verordnung erfüllt). 

Auch die Prozedur der Fördermittelerteilung hat eine Neuerung erfahren. Nunmehr gibt es auch das sogenannte vorherige Verfahren, in welchem der Investor zuerst eine Absichtserklärung an die Entwicklungsagentur in Serbien abgibt. Er erhält eine nicht zwingende Antwort über die vorgeschlagene Höhe der für die konkrete Investition vorgesehenen Mittel. Früher war dies unmöglich und es stellt jetzt eine erleichternde Neuigkeit für die Investoren dar, weil sie vor einer öffentlichen Ausschreibung zur Erteilung der Fördermittel eine Stellungnahme über die vorgeschlagene Höhe der Mittel von der Agentur erhalten.

Wesentliche Bestimmungen, welche die Natur der Fördermittel definieren, sind überwiegend gleich geblieben. Hiermit machen wir Sie mit den wesentlichen Bedingungen für den Erhalt der Fördermittel bekannt, falls Sie als potenzieller Bewerber noch keine klare Vorstellung hatten, ob Sie diese Bedingungen erfüllen.

Die Höhe der Mittel, die zugeteilt werden können, wird in Bezug auf förderfähige Investitionskosten bestimmt, die als Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Mittel ab Vertragsabschluss oder als Kosten der Bruttogehälter für neue Arbeitsstellen innerhalb des zweijährigen Zeitraums nach der Erreichung der Vollbeschäftigung definiert werden.

Minimale Voraussetzungen für die Investitionen, für welche die Fördermittel zugeteilt werden, sind aufgrund des Grades der Entwicklung einer lokalen Selbstverwaltung bestimmt, und zwar in folgender Höhe:  

  • für die vierte Entwicklungsgruppe und devastierte Gebiete beträgt die verlangte Investition mindestens 150.000 EUR, auch ist für sie die Schaffung von 20 neuen Arbeitsstellen vorgesehen, aufgrund derer Fördermittel bis zu 25 % bzw. 30 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 35 % bzw. 40 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums zugeteilt werden können; 
  • für die dritte Entwicklungsgruppe beträgt die verlangte Investition mindestens 300.000 EUR, auch ist die Schaffung von 30 neuen Arbeitsstellen vorgesehen, aufgrund derer Fördermittel bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 30 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums zugeteilt werden können; 
  • für die zweite Entwicklungsgruppe beträgt die verlangte Investition mindestens 600.000 EUR, auch ist die Schaffung von 40 neuen Arbeitsstellen vorgesehen, aufgrund derer Fördermittel bis zu 15 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 25 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums zugeteilt werden können; 
  • für die erste Entwicklungsgruppe beträgt die verlangte Investition mindestens 600.000 EUR, auch ist die Schaffung von 50 neuen Arbeitsstellen vorgesehen, aufgrund derer Fördermittel bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 25 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums zugeteilt werden können. 

Der Begünstigte der Mittel ist verpflichtet, einen Anteil von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten aus eigenen Mitteln sicherzustellen. 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fördermittel für die Investitionen in folgenden Sektoren nicht zugeteilt werden können: Verkehrswesen, Gastronomie, Glücksspiele, Handel, Herstellung von synthetischen Fasern, Kohle und Stahl, Tabak und Tabakwaren, Waffen und Munition, Schiffsbau, Flughäfen, im Kommunalsektor, im Sektor der Energetik sowie für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Das Verfahren über die Zuteilung der Fördermittel verläuft im Einvernehmen mit der öffentlichen Ausschreibung, welche das Wirtschaftsministerium auf ihrer Webseite veröffentlicht. 

Nach der Veröffentlichung der öffentlichen Ausschreibung wird eine auf dem vorgeschriebenen Formular gestaltete Anmeldung mit begleitender Dokumentation bei der Agentur eingereicht. Eine fachliche Analyse und Zustellung der Projekte an den Rat der wirtschaftlichen Entwicklung (abgesondertes Organ der Regierung der Republik Serbien) werden durch die Agentur vorgenommen. Der Rat trifft eine Entscheidung entsprechend den verfügbaren Budgetmitteln. Diese Entscheidung des Rats ist endgültig. Die Agentur bereitet den Entwurf des Vertrags über die Fördermittelzuteilung vor, dem vorher die Regierung der Republik Serbien zustimmen soll. 

Die Verordnung sieht vor, dass die Mittel dem Investor prozentuell in 3 Raten ausgezahlt werden, als prozentualer Anteil in Bezug auf die Höhe der Investition in das Anlagevermögen in jedem Jahr der Realisierung des Investitionsprojekts oder als Betrag, der im Verhältnis zur Zahl der Angestellten in jedem Jahr der Realisierung des Investitionsprojekts steht.

Neben dem Antrag auf Auszahlung der Mittel jeder einzelnen Rate werden auch ein Bericht des berechtigten Wirtschaftsprüfers und eine Bankgarantie für die Rückzahlung dieser Rate zugestellt, begleitet von zwei registrierten Blanko-Eigenwechsel mit Wechselermächtigungen für die Eintreibung der gesetzlichen Verzugszinsen (die Wechsel können mit der Bankgarantie, die den Betrag der möglichen gesetzlichen Verzugszinsen deckt, ersetzt werden, was auch neu ist in Bezug auf die vorherige Vorschrift).  

Die Verordnung schreibt eine Frist von 3 Jahren zur Realisierung des Investitionsprojekts und der Schaffung neuer Arbeitsstellen vor, die mit dem Abschluss des Vertrags über die Zuteilung der Fördermittel beginnt und die auf höchstens 5 Jahre nach der Genehmigung des Rats verlängert werden kann. 

Das Ministerium und der Begünstigte der Mittel schließen nach der durchgeführten Prozedur den Vertrag über die Zuteilung der Fördermittel ab, deren obligatorische Elemente vorgeschrieben sind. 

Hier soll auf die Pflicht zur Auszahlung des Grundgehalts mindestens in Höhe eines Mindestgehalts hingewiesen werden, welches laut dem Gesetz festgelegt wurde. Dementsprechend müssen das gesamte Gehalt des Angestellten und andere Leistungen, die Charakter eines Gehalts haben, mindestens 120 % des angeführten Mindestgehalts betragen. 

Der Businessplan, der sich auf die Höhe der Struktur und die Dynamik einer Investition sowie auf den Plan und die Dynamik der Beschäftigung, projektierte Bruttogehälter und den beabsichtigten Anteil der einheimischen Zulieferer bezieht, stellt auch einen Bestandteil des Vertrags dar. 

Hiermit wird auf eine strengere Beachtung des Businessplans bestanden, dessen Vorbereitung größere Aufmerksamkeit als früher gewidmet werden muss. 

Abschließend ist zu beachten, dass, obwohl die Regierung der Republik Serbien jedes Jahr eine Verordnung über Fördermittel erlässt, nach 2013 keine öffentliche Ausschreibung mehr veröffentlicht wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die Budgetsituation es zulässt, dass bis Ende 2016 eine öffentliche Ausschreibung an die Investoren aufgrund der gegenwärtigen Regelungen und Bedingungen erfolgt. 

Für alle weiteren Fragen bezüglich der Fördermittel in der Republik Serbien und für eine detaillierte Ausarbeitung stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.

Rechtsanwalt Marko Janićijević


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