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Was bringt das neue Jahr? Gesetzesänderungen in 2011

  • 5 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

Wie schon im vergangenen Jahr stehen auch im Jahre 2011 wieder etliche Reformen und Gesetzesänderungen an. So gelten ab dem 01.01.2011 in vielen Bereichen neue Beitragssätze, Berechnungsgrundlagen, Zuschussstreichungen und Kostenerhöhungen. Die Redaktion von anwalt.de hat die wichtigsten Gesetzesänderungen ab Januar 2011 im Überblick zusammengefasst.

[image]Arbeit und Soziales

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt 2011 von 2,8 auf 3,0 Prozent. Der Beitrag wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen. Zuschläge, die Erwerbslose bisher beim Übergang von Arbeitslosengeld (ALG) I zu ALG II erhielten, sind ersatzlos gestrichen.

Hartz IV

Für Langzeitarbeitslose zahlt der Bund keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. Die Betroffenen müssen auf einen späteren Rentenanspruch von 2,09 Euro pro Monat verzichten.

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss, der bisher Wohngeldempfängern gewährt wurde, wird ab Januar 2011 gestrichen.

Sozialversicherung

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sinkt von 3.750 auf 3.712,50 Euro Bruttolohn. Für Einkommen über 3.712,50 Euro sind also keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zu entrichten, was zu einer geringfügigen Entlastung führt. Bei der Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung wird dagegen zwischen Ost und West differenziert: Während sie im Westen unverändert bei 5.500 Euro liegt, ist sie im Osten von 4.650 auf 4.800 Euro angestiegen.

Familie

Elterngeld

Das Elterngeld wird zum Teil gekürzt: Liegt das Nettoeinkommen bei mehr als 1.200 Euro pro Monat, wird das Elterngeld künftig nur noch mit 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) des letzten Nettogehaltes gewährt. Für Spitzenverdiener mit einem Jahresbruttogehalt von mehr als 250.000 Euro wird das Elterngeld komplett gestrichen. Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort ebenfalls auf das Elterngeld verzichten.

Gesundheit

Beitragssatz

Ab Januar 2011 steigt der Beitragssatz der GKV von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden somit mit 0,3 Prozent zusätzlich belastet: Doch während der Beitragssatz des Arbeitgebers bei 7,3 Prozent eingefroren wurde, beträgt der Arbeitnehmerbeitrag nun 8,2 (statt bisher 7,9) Prozent.

GKV-Zusatzbeitrag

Kommt die GKV nicht mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln aus, darf sie ab sofort Zusatzbeiträge von ihren Versicherten in der benötigten Höhe verlangen. Wichtig: Die bisher gültige Höchstgrenze existiert nicht mehr!

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind von Zusatzbeiträgen befreit.

Kostenerstattung

Als Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann man sich auch auf Rechnung vom Arzt behandeln lassen und diese dann bei der Krankenkasse mit der Bitte um Erstattung einreichen. Doch nicht jede Krankenkasse erstattet den vollen Betrag, so dass die Gefahr besteht, dass Patienten durchaus auf Teilbeträgen sitzen bleiben. War die Entscheidung über die Kostenerstattung bisher für ein Kalenderjahr bindend, so ist sie dies zukünftig nur für drei Monate.

Medikamente

Ab Januar 2011 zahlt die Krankenkasse nur noch das preisgünstigste wirkstoffgleiche Präparat. Wünscht man als Kassenpatient ein teureres Arzneimittel, so muss man die Mehrkosten selbst tragen. Die GKV trägt ansonsten die Kosten für teurere Medikamente nur noch dann, wenn diese medizinisch erforderlich und vom Arzt ausdrücklich bestätigt sind.

Wechsel in die private Krankenversicherung

Besserverdiener können ab sofort leichter in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln: Der Grenzbetrag zur Versicherungspflicht sinkt von 49.950 Euro Bruttojahresgehalt auf 49.500 Euro. Während man bisher diesen Bruttolohn drei Jahre lang beziehen musste, um in die PKV wechseln zu können, ist dies nun schon nach einem Jahr möglich.

Steuern

Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer ist ab sofort wieder steuerlich abzugsfähig, mit bis zu 1.250 Euro im Jahr. Dies gilt sogar rückwirkend zum 01.01.2007, denn das Bundesverfassungsgericht kippte im Juli 2010 das damals ausgesprochene Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer.

Lohnsteuerkarte

Ab Januar 2011 gibt es die Lohnsteuerkarte nicht mehr. Aber: Für das Jahr 2011 gilt ausnahmsweise noch die „alte” gelbe Lohnsteuerkarte von 2010, da das elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) stufenweise eingeführt wird.

Tabaksteuer

Die Tabaksteuer wird ab 2011 für die kommenden fünf Jahre schrittweise um jeweils 4 bis 8 Cent erhöht. Die erste Steigerung soll dem Bund 2011 rund 200.000.000 Euro mehr einbringen.

Verbraucher und Sonstiges

Einlagensicherung

Spareinlagen sind ab dem 31.12.2010 in Deutschland bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (bisher lediglich 50.000 Euro) gesetzlich abgesichert. Bei einer Insolvenz des Geldinstituts erhalten die Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen ihr Geld bis zur Höchstgrenze zurück.

Geldautomat

Ab dem 15.01.2011 kann man am Geldautomaten im Display die Höhe der Gebühr ablesen, die für das Abheben am Automaten eines fremden Geldinstitutes berechnet wird. Dem Kunden soll so die Möglichkeit gegeben werden, auf einen günstigeren Geldautomaten auszuweichen. Privatbanken wollen höchstens 1,95 Euro pro Fremdabhebung verlangen, Sparkassen und Volksbanken könnten nachziehen.

Lebensmittel

Fischereierzeugnisse und Lebensmittel aus Aquakultur müssen ab sofort entsprechende Kennzeichnungen erhalten, ob sie zuvor eingefroren wurden. Einige Fischarten (darunter z. B. Pangasius aus Asien) werden grundsätzlich für den Transport tiefgefroren, aber aufgetaut verkauft.

Natürliche und künstliche Aromen in Lebensmitteln werden einheitlich als „Aromen” bezeichnet. Doch ab sofort muss ein „natürliches Aroma” zu 95 Prozent auch aus der zu benennenden natürlichen Quelle bestehen.

Strom

Die Energieversorger erhöhen die Strompreise aufgrund der Umlageerhöhung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2,047 auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde. Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen und mit einem Fixbetrag zu vergüten. Durch die Strompreiserhöhung soll nun die Differenz zwischen diesem Fixbetrag und dem Marktpreis neutralisiert werden.

Verkehr

Biosprit E10

An Tankstellen erhält man eine neue Treibstoffsorte: Den Biosprit mit zehn Prozent Ethanolbeimischung (E10) können 90 Prozent aller Fahrzeuge tanken. Für alte Autos, deren Motoren für den hohen Anteil an Biosprit ungeeignet sind, steht bis 2013 weiterhin Treibstoff mit fünf Prozent Ethanol zur Verfügung.

Führerschein mit 17

Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt in einigen Bundesländern tritt nun bundesweit zum 01.01.2011 eine Regelung für den Führerschein mit 17 in Kraft. Jugendliche dürfen dann schon mit 17 den Führerschein machen, allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Doch auch hier sind gewisse Aspekte zu beachten: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben. Die Begleitperson wird auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen, es ist also nicht möglich, dass irgendjemand anders als Begleitperson mitfährt. Zudem hat der Begleiter immer ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, da die Prüfbescheinigung kein Lichtbild enthält.

Für den jugendlichen Fahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze, für die Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze. Allerdings gilt für beide ein Drogenverbot.

Lkw-Riesen

Als Pilotprojekt sollen in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen 40 Tonnen schwere Lkws mit einer Länge von 25,25 Metern erprobt werden. Die Fracht dreier herkömmlicher Lkws kann problemlos auf zwei dieser Lkw-Riesen transportiert werden, was eine Spritersparnis von bis zu 20 Prozent bewirken soll.

Luftverkehrsabgabe

Reisende müssen ab 01.01.2011 mit höheren Flugpreisen rechnen, bedingt durch die ökologische Luftverkehrsabgabe. Airlines müssen diese pro Passagier nach Entfernung gestaffelt entrichten. Während Strecken bis 2.500 km für die einfache Strecke nur mit 8 Euro belastet werden, werden bis 6.000 km 25 Euro, für Langstreckenflüge sogar 45 Euro fällig.

Partikelfilter

Ab 2011 entfällt die Förderung in Höhe von 330 Euro für eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Zudem werden in weiteren Städten Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen eingerichtet oder bestehende Beschränkungen verschärft, um noch mehr „Stinker” aus den Städten zu verbannen.

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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