Was darf ein Betriebsrat verdienen?

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Bedeutet das Urteil des Landgerichts Braunschweig v. 28.09.2021, Az.16 KLs 85/19 einen erheblichen Umbruch für die derzeit praktizierte Betriebsratsvergütung? 


Im VW-Untreue-Prozess hat das Landgericht Braunschweig nunmehr vier Personalmanager von dem Vorwurf, jahrelang zu hohe Gehälter für leitende Betriebsräte der Volkswagen AG genehmigt zu haben, freigesprochen. Ein strafbares Verhalten sei den Personalmanagern nicht nachzuweisen gewesen. Nichtsdestotrotz stellte das Landgericht Braunschweig fest, dass die gezahlte Vergütung zu hoch gewesen ist, denn die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern dürfe nicht der eines Topmanagers gleichen, sondern müsse sich an vergleichbaren Arbeitnehmern orientieren. 


Danach dürfen Mitglieder des Betriebsrates keine Vergütung auf Managementniveau beziehen, selbst dann nicht, wenn es sich um „leitende“ Betriebsratsmitglied handelt. Auch wenn das Verhalten zwar strafrechtlich nicht zu beanstanden war, da den Managern kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden konnte eine zu hohe Vergütung stünde jedoch zweifelsfrei fest - so das LG Braunschweig.


Woraus ergibt sich ein Vergütungsanspruch für Betriebsräte? 

Gemäß § 37 BetrVG soll ein Arbeitnehmer das Amt des Betriebsrats unentgeltlich als sogenanntes "Ehrenamt" durchführen. Eine bestimmte "Vergütung" erhält der Betriebsrat daher nicht, weshalb für ihn das Lohnausfallprinzip gilt. 


Danach sind: 

 „Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.“ 


Aus dem Lohnausfallprinzip folgt also:  Betriebsräte sind für die Zeit Ihrer Tätigkeit so zu stellen, als ob Sie gearbeitet hätten. 


Neben der Normal-Vergütung sind auch Zulagen für Mehr-, Schicht-, Nacht-, Akkord und Sonntagsarbeit, außerdem Erschwernis- und Schmutzzulagen zu vergüten. Daneben sind auch Prämien, Gratifikationen und Pauschalvergütungen an die Betriebsräte zu zahlen. Auch wenn der Betriebsrat im Rahmen seiner Tätigkeit hätte Überstunden leisten müssen, so kann er die Vergütung dafür ebenfalls verlangen. Damit ein Vergütungsanspruch aber überhaupt erst entsteht, muss der Betriebsrat jedoch eine Tätigkeit wahrnehmen, die zu seinen Amtspflichten gehört. Diese müssen nicht zwingend durch den Betriebsrat nur im Betrieb durchgeführt werden. Zu den Aufgaben eines Betriebsrates kann bspw. auch die Wahrnehmung von Terminen am Arbeitsgericht gehören.



In welcher konkreten Höhe sind Betriebsräte zu entlohnen? 


Zur konkreten Höhe der Vergütung verhält sich das BetrVG nur sehr zurückhaltend. Lediglich § 78 BetrVG stellt klar, dass Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder einer Benachteiligung auszusetzen noch besonders zu belohnen sind. Was das konkret bedeutet, ist unklar. Ziel des § 78 BetrVG ist es zu verhindern, dass Betriebsräte auf der einen Seite mit einer zu hohen Vergütung "erkauft" werden und auf der anderen Seite in ihrem ursprünglichen Karriereweg durch den Aufwand als Betriebsrat benachteiligt werden.  



Welche Konsequenzen hat das Urteil des BAG nunmehr auf die Betriebsratsvergütung?

Gegen die Entscheidung des LG Braunschweig hat die zuständige Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Nunmehr prüft also der BGH die Managementvergütung der VW-Betriebsräte. Sollte der BGH ebenfalls zu dem gleichen Entschluss kommen, dass Vollzeit-Jobs im Betriebsrat letztlich Ehrenämter seien, die selbst bei Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen nicht mit Aufgaben im höheren Management vergleichbar sind, so könnte dies die Spitzengehälter aller Betriebsräte in Deutschland ins Wanken geraten. Auch das BAG (Bundesarbeitsgericht) hatte sich in der Vergangenheit bereits zu der Thematik hoher Betriebsratsgehälter geäußert und zugunsten einer höheren Vergütung geurteilt. Sollte sich der BGH also der Rechtssprechung des LG anschließen so müsse zwischen den Gerichten ein gemeinsamer Senat zu einem endgültigen Urteil zusammen kommen.


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