Die Kopfpauschale (auch Gesundheitsprämie genannt) bewegt spätestens seit dem Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung wieder die Gemüter.
Pro oder Kontra?
Die Politiker diskutieren und streiten wieder öffentlich und nutzen dabei die dankbaren Medien zu ihrer parteipolitischen Profilierung. Denn nach der Wahl ist vor der Wahl.
Historie
Der Vorschlag, Kopfprämien zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzuführen, ist nicht neu. Bereits im Jahr 1966 wurde diese Idee diskutiert, allerdings konnte sie sich politisch nicht durchsetzen. Jedoch wird im Bereich der ambulanten Versorgung das Honorarvolumen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf der Basis von Kopfpauschalen abgerechnet. Die Finanzierung der GKV blieb hingegen bislang einkommensorientiert und auf bestimmte Einkommensarten beschränkt, obwohl durch die Existenz der Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge von Einkommensbeziehern oberhalb dieser Grenze wie Kopfprämien wirken.
Auswirkung für den Bürger
Dabei fällt grundsätzlich für jeden Erwachsenen (also pro Kopf) ein einheitlicher monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung an. Ehepartner sind nicht mitversichert, denn die gesonderte Pauschale fällt für jeden volljährigen Erwachsenen in gleicher Höhe an. Der Duisburger Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte im Oktober 2009 in „Der Welt", dass die Höhe der Kopfpauschale 100 bis 110 Euro monatlich betragen werde. Während ältere Modelle noch eine eigenständige reduzierte Pauschale für Kinder vorsahen, sehen die neuen Konzepte derzeit (noch) keine Beitragspflicht für Kinder vor, soweit sie sich noch nicht in einer versicherungspflichtigen Ausbildung befinden. Sozial Schwache will man entweder über die Einkommensteuer oder durch staatliche Direktzahlungen entlasten.
Achtung neuer Einkommensbegriff
Das maßgebliche Einkommen der Bürger setzt sich wie folgt zusammen. Zu dem bisherigen maßgeblichen Arbeitseinkommen werden alle weiteren Einkünfte wie Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinseinkünfte) usw. hinzugerechnet.
Auswirkung für Arbeitgeber
Der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers würde auch bei 7,0 % des Bruttoeinkommens fixiert und damit von zukünftig steigenden Gesundheitskosten abgekoppelt. Damit der Anstieg der Lohnnebenkosten gestoppt wird, gehen künftige Beitragserhöhungen dann allein zu Lasten der Arbeitnehmer.
Ausblick
Der Koalitionsvertrag sieht vor das Beitragssystem der Krankenversicherungen grundlegend zu verändern. Der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler verknüpft inzwischen sogar seine politische Zukunft als Minister mit der Einführung der Kopfpauschale. Zur Vermeidung von Unsicherheiten bei Bürgern, Versicherten und den gesetzlichen Krankenversicherungen sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) möglichst bald seine Pläne zur Kopfpauschale vorstellen oder deutlich klarstellen, dass man entgegen der Koalitionsvereinbarung doch am jetzigen Beitragssystem festhalten will.
Burkhard Goßens, Rechtsanwalt
Vors. Bundesforum Gesundheitsrecht e.V.
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