Was ist mit Eheverträgen gemeint?

Rechtsgebiet: Familienrecht
Rechtstipp vom 08.02.2012

In der rechtlichen Praxis werden von dem Begriff „Ehevertrag" alle ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarungen von Ehegatten umfasst. Sie beinhalten alle Arten von denkbaren ehebezogenen Vereinbarungen wie z. B. vorsorgende Eheverträge, „Krisen-Eheverträge", Getrenntlebendenvereinbarungen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Eheverträge können unter anderem folgende Regelungen beinhalten:

  • die allgemeinen Ehewirkungen,
  • das eheliche Güterrecht,
  • den Zugewinnausgleich,
  • die Verteilung während der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften,
  • den Unterhalt an die gemeinsamen Kinder und den Ehegatten,
  • die Übertragung des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder,
  • den wesentlichen Aufenthalt der Kinder bei einem Elternteil,
  • das Umgangsrecht des anderen Elternteils,
  • die Verteilung des Hausrates,
  • die Nutzung der Ehewohnung.

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