In der rechtlichen Praxis werden von dem Begriff „Ehevertrag" alle ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarungen von Ehegatten umfasst. Sie beinhalten alle Arten von denkbaren ehebezogenen Vereinbarungen wie z. B. vorsorgende Eheverträge, „Krisen-Eheverträge", Getrenntlebendenvereinbarungen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Eheverträge können unter anderem folgende Regelungen beinhalten:
- die allgemeinen Ehewirkungen,
- das eheliche Güterrecht,
- den Zugewinnausgleich,
- die Verteilung während der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften,
- den Unterhalt an die gemeinsamen Kinder und den Ehegatten,
- die Übertragung des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder,
- den wesentlichen Aufenthalt der Kinder bei einem Elternteil,
- das Umgangsrecht des anderen Elternteils,
- die Verteilung des Hausrates,
- die Nutzung der Ehewohnung.
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