Was müssen Unternehmen bei Facebook/Google+/Xing etc. beachten?
- 1 Minuten Lesezeit
Der eigene Unternehmensauftritt im Bereich „Social Media“ ist aus Marketinggründen unerlässlich geworden. Allerdings können Unternehmen mit unprofessionellen oder unzulässigen Maßnahmen schnell das Vertrauen der Nutzer und potentiellen Kunden verspielen.
Rechtliche Fehler, die auf „Stolperfallen im Bereich Social Media“ beruhen, werden häufig von Mitbewerbern abgemahnt.
Eine derartige Stolperfalle ist zum Beispiel:
Facebook: Impressumpflicht?
Tatsächlich besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht bei nicht-privaten Facebook-Seiten, ein Impressum bei Facebook anzulegen. Nach § 5 Telemediengesetz muss ein Impressum „einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sein. Das bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Sie, dass das Impressum Ihrer Facebook-Seite mit zwei Klicks erreicht werden muss. Auch auf mobilen Geräten muss das Impressum sichtbar sein. Ein fehlendes Impressum wird von Mitbewerbern häufig kostenpflichtig abgemahnt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einbindung eines rechtssicheren Impressums.
Konsequenzen bei Verstößen:
- Abmahngebühren
- Kosten des eigenen Anwalts
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung mit dem Risiko einer Vertragsstrafe
Unternehmensschaden:
- Image- und Vertrauensverlust
- finanzieller Schaden
Die Europakanzlei Schenk unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Anforderungen bei der Planung und Umsetzung des eigenen Unternehmensauftritts in den sozialen Netzwerken rechtssicher umzusetzen. Wir arbeiten für Sie preistransparent. Fragen Sie nach unseren Konditionen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich.
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