Was tun bei Schimmel in der Wohnung?

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Einer der häufigsten Mängel ist Schimmelbildung in der Wohnung. Als Mieter haben Sie verschiedene Rechte:

  • Sie können die Beseitigung des Schimmels verlangen und nach angemessener Fristsetzung den Schimmel auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen (Ersatzvornahme). 
  • Außerdem ist die Miete entsprechend der Beeinträchtigung gemindert. Maßgeblich für die Berechnung des Minderungsbetrages ist die Beeinträchtigung des Gebrauchs der gesamten Wohnung. Ist also nur ein Raum betroffen, erstreckt sich die Minderung auch nur auf diesen Raum. 

Beispiel:

Schimmel im Bad – 15 qm von 100 qm – Max. Minderung: 15 %

Lässt sich das Bad noch nutzen? Falls ja: Wie ist die Nutzung konkret beeinträchtigt (reduzierte Dauer des Aufenthalts usw.)? 

Bei Halbierung der Nutzung ergibt sich eine Minderung um 7,5 % bezogen auf die Gesamtmiete. 

In vielen Fällen wird eine so weitreichende Beeinträchtigung nicht darstellbar sein. Die Mietminderung ist nur eine flankierende Maßnahme. Druck auf den Vermieter üben Sie nur dann effektiv aus, wenn Sie mit der Ersatzvornahme drohen. 

Die Anforderungen an solche – im Prinzip eigenmächtigen – Maßnahmen sind hoch. Formale Fehler sind daher absolut schädlich. 

Das Problem ist nicht die Feststellung des Schadens, sondern der Ursache. In vielen Fällen ist falsche Lüftung schuld. Und das wird jeder vernünftig beratene Vermieter geltend machen. Da der Mieter einen Mangel der Mietsache nachweisen muss, muss er den Beweis erbringen, dass diese Schadensursache auszuschließen ist. Gelingt das nicht, ist der Fall schwierig. 

Wie macht man das?

Informieren Sie den Vermieter frühzeitig. Es geht um ein gemeinsames Problem.

Laden Sie ihn zu einer Besichtigung ein. Vereinbaren Sie gemeinsame Anstrengungen. 

Führen Sie ein Protokoll über die ergriffenen Maßnahmen mit Datum und Uhrzeit:

  • Heizungsverhalten
  • Bauliche Maßnahmen (Entfernung der betroffenen Putzbereiche)
  • Schutzanstrich
  • Lüftung – ganz wichtig (Stoßlüftung mit Durchzug mind. 10 Min. 2x täglich, keine gekippten Fenster)
  • Machen Sie Fotos – am besten mit einem Meterstab im Bild

Halten Sie den Vermieter informiert. Keine einseitigen Aktionen, ohne den Sachverhalt geschildert zu haben! Lassen Sie Ihrem Vermieter die Chance, das Problem zu beheben. Es ist Ihr Vertragspartner, nicht Ihr Feind. 



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