Was versteht man unter Anwachsung im Erbrecht?

Rechtsgebiet: Erbrecht
Rechtstipp vom 02.09.2010

Im Erbrecht bedeutet Anwachsung die Erhöhung eines feststehenden Erbteils dadurch, dass ein Miterbe wegfällt. Durch z. B. Tod, Ausschlagung oder Erbverzicht kann ein Erbe wegfallen, wodurch sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile zukommt.

Alle Informationen entsprechen der Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, deswegen ist möglich, dass mittlerweile Änderungen durchgeführt wurden. Bitte überprüfen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen. Natürlich können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.

Frankfurter Rechtsanwalt Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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