Rechtstipp vom 29.09.2010

Was wird unter Nachlassverbindlichkeiten verstanden?

Für den Fall, dass der Erblasser Schulden hinterlassen hat (Erblasserschulden) und Erbfallschulden vorliegen, welche durch den Sterbefall entstanden sind, z.B. Pflichtteilsrechte, Auflagen, Vermächtnisse oder Bestattungskosten, ist es möglich, dass die Schulden höher als der positive Nachlass sind. Damit ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte in der Regel die Erbschaft ausschlagen oder eine Haftungsbeschränkung herbeiführen.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

www.law-recht.com

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