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Waschanlage: Betreiber haftet bei Fehlfunktion

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wird in einer Waschanlage ein Fahrzeug beschädigt, weil die Waschanlage eine Fehlfunktion hat, muss der Betreiber der Anlage den entstandenen Schaden ersetzten. Einen solchen Fall hatte kürzlich das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden. Ein Autofahrer wollte seinen Mercedes in der Waschanlage reinigen lassen. Doch während des automatischen Waschvorgangs wurde der Mercedesstern abgerissen.

Der Besitzer der Waschstraße war der Meinung, nicht für den Schaden aufkommen zu müssen. Doch das war ein Irrtum. Denn ein Sachverständigengutachten ergab, dass der entstandene Schaden ausschließlich auf eine Fehlfunktion der Waschanlage zurückzuführen war und nicht etwa darauf, dass der Stern unsachgemäß am Fahrzeug befestigt war. Da sich der Waschanlagenbetreiber auch nicht durch einen Nachweis entlasten konnte, dass er die Anlage regelmäßig gewartet und kontrolliert hatte, musste er schließlich den Schaden in Höhe von rund 800 Euro erstatten.

(LG Duisburg, Urteil v. 18.11.2009, Az.: 11 S 98/09)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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