Wegweisendes EuGH Urteil stärkt Rechte von Verbrauchern bei Kreditverträgen

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In einem bemerkenswerten Urteil hat der EuGH (Urteil vom 09.09.2021, Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20) entschieden, dass Verbraucherkreditvertäge, bei denen die Bank bei Vertragsschluss unzureichend belehrt hat, zeitlich unbefristet widerrufen werden können. So zählen zu den falschen Angaben etwa unzureichende Angaben zum Verzugszins und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Entscheidung ist gerade deshalb für Verbraucher so bedeutsam, weil der BGH in vergleichbaren Fällen zuletzt deutlich bankenfreundlicher entschieden hatte.

Widerrufbarkeit von Verbraucherverträgen - Worum geht es?

Dem EuGH-Verfahren lagen drei Rechtsstreitigkeiten vor dem LG Ravensburg zu Grunde. Private Darlehensnehmer hatten ihre Autokreditverträge aufgrund unzureichender Angaben bei Vertragsschluss widerrufen. Betroffen waren Kreditverträge der BMW-Bank, der Skoda-Bank und der VW-Bank. Das LG Ravensburg legte die Fälle zur Vorab-Entscheidung einiger Rechtsfragen vor.

EuGH: fehlerhafte Autokreditverträge können noch nach Jahren widerrufen werden

Schon vor dem Urteil hatte sich durch die Schlussanträge des Generalanwalts angedeutet, dass das es vor dem EuGH auf eine verbraucherfreundliche Entscheidung hinauslaufen könnte. Das EuGH stellte nun klar, dass eine Bank bei der Vergabe von Verbraucherkrediten ihre Kunden klar und verständlich belehren muss. Bei fehlerhaften Belehrungen können die Kreditverträge noch Jahr später widerrufen werden. Gerade bei Autokreditverträgen, die regelmäßig mit dem Fahrzeugkaufvertrag gekoppelt sind, bietet dies Verbrauchern oft ein günstige Möglichkeit, gleich den ganzen Fahrzeugkauf rückabzuwickeln. Oftmals bestehen gute Aussichten, dass sich ein solcher Widerruf finanziell vorteilhaft für den Verbraucher auswirken kann.

Pflicht der Kreditinstitute zu einer ausreichenden Belehrung

Anders als der BGH zuletzt geurteilt hatte soll es laut EuGH u. a. erforderlich sein, den bei Abschluss des Vertrages geltenden Verzugszinssatz konkret anzugeben. Gleiches gilt für Angaben zur Berechnung des Verzugszinssatzes, wenn dieser sich an dem sich ändernden Basiszinssatz orientiert. Auch müssen die Angaben zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ausreichend sein, so dass der Verbraucher in der Lage ist, eine entsprechende Berechnung vorzunehmen. Schließlich müsse die Bank im Vertrag auch Angaben zu Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren machen, anstatt, wie der BGH es für ausreichend erachtete, entsprechende Angaben nur auf der eigenen Website bereitzuhalten.

Abkehr von der zuletzt eher bankenfreundlichen Rechtsprechung des BGH

Mit seinem aktuellen Urteil stellt sich der EuGH in deutlichen Widerspruch zum BGH und auch anderen deutschen Gerichten, die es Verbrauchern zuletzt eher schwer gemacht hatte, entsprechende Kreditverträge zu widerrufen. Für wohl hunderttausende von Verbrauchern dürften damit die Chancen, ihre privaten Darlehensverträge, insbesondere Autokreditverträge, nun rückabwickeln zu können, erheblich gestiegen sein. Die Entscheidung des EuGH dürfte sich auf viele andere Autokreditverträge auswirken, auch viele andere Auto-Banken verwenden ähnliche Vertragswerke. Auch andere Arten von Verbraucherdarlehensverträgen können betroffen sein. 

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