Weitere Abmahnungen der Kanzlei Taylor Wessing für FC Bayern München AG wegen Markenrechtsverletzung

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Weitere Abmahnungen der Kanzlei Taylor Wessing für FC Bayern München AG wegen Markenrechtsverletzung

Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte der FC Bayern München AG bezüglich der Wort-/Bildmarken „FC Bayern München“ und „FC Bayern“ gerügt wird. Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, nicht lizenzierte Artikel („Fälschungen“) mit den geschützten Marken auf dem Online-Marktplatz eBay zum Kauf angeboten zu haben. Hierin liege ein Verstoß gegen Art. 9 GMV. Im vorliegenden Fall geht es um ein Bild eines bekannten Fußballers des Vereins Bayern München, der auf Fliesen großflächig abgebildet ist.

Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?

Die Anwaltskanzlei Taylor Wessing fordert eine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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