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Weitere urheberrechtliche Abmahnungen der Motion E-Commerce GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Motion E-Commerce GmbH lässt bekanntlich urheberrechtliche Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte aussprechen. Aktuell vertrete ich erneut zwei Mandanten gegen aktuelle Abmahnungen der Motion E- Commerce GmbH. Die Motion E-Commerce GmbH lässt in den Abmahnungen vom 15.11.2022 und 21.11.2022 vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Produktbildern rügen.

Plattformen: vinted; eBay-Kleinanzeigen

Produktbild: Jacken der Marke Schmuddelwedda

Forderungen:

  • Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 159,94€ bzw. 453,87€
  • Noch nicht bezifferter Lizenzschadensersatz

Weitere Forderungen stehen noch aus!

Die Gegenseite verlangt Auskunft über die Dauer der Verwendung der Bilder, um zusätzlich einen Lizenzschadensersatz einfordern zu können. Für jedes Bild wird ein Schadensersatz von 500- 600,00€ gefordert.

In der Regel trifft der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung leider zu. Das primäre Ziel der Verteidigung ist daher in der Minimierung der Kosten zu sehen.


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DREGER IP LEGAL 

Rechtsanwalt Dirk Dreger

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Telefon: 0211/69155122

E-Mail: info@dregeriplegal.de

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