Weiteres verbraucherfreundliches Urteil: Spieler erhält von Online-Casino Geld zurück

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Ein geschädigter Spieler erhält rund 30.000 Euro zurück, die er bei Online-Glücksspielen verloren hatte. Das hat das Landgericht München entschieden.


Es ist ein weiteres Urteil in der länger und länger werdenden Liste verbraucherfreundlicher Urteile im Online-Casino-Skandal. Für internationale Anbieterinnen von Online-Glücksspielen wird es damit immer schwieriger, den Rückzahlungsansprüchen geschädigter Verbraucher zu entgehen. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 23. März 2023, dass die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos einen Spieler seinen Verlust von beinahe 30.000 erstatten muss, weil sie die Online-Glücksspiele in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen und daher keinen Anspruch auf das Geld habe.


Die Verurteilung folgt abermals dem bereits bekannten Muster. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. „Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.


„Damit gilt: Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Das Landgericht München machte also nochmals deutlich, dass laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung weiter.


Der betroffene Spieler hatte zwischen Mai 2015 und Juli 2021 an Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen. Dabei war er davon ausgegangen, dass das Angebot der Beklagten legal war. Tatsächlich verfügte sie aber nicht über die erforderliche Lizenz, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Dabei kommt § 134 BGB zum Tragen, wonach ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die Spieleinsätze seien laut Landgericht München somit ohne Rechtsgrund erfolgt. Die Beklagte habe daher keinen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig ersetzen.


Das bedeutet: Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, betont Glückspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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